Werbung

Steuerrecht: Fahrt zur Nachtschicht keine Dienstreise

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 6 K 3009/15 E) in einem am 15. September 2017 bekanntgegebenen Urteil.

Das Gericht wies damit einen Flugbegleiter ab, der meist erst am nächsten Tag von seinen Flugeinsätzen zurückkehrte. In seiner Steuererklärung für 2014 machte er deswegen die Fahrtkosten für Hin- und Rückweg zum Flughafen als »Dienstreisen« bei den Werbungskosten geltend.

Das zuständige Finanzamt vertrat dagegen die Auffassung, dass der Mann wie üblich immer nur zu seiner regulären Arbeit gefahren sei. Es könne daher nur die einfache Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

Dem folgte auch das Finanzgericht in Münster. Denn der Flugbegleiter beginne seine Arbeit immer in demselben Gebäude seines Arbeitgebers. Dort habe er sein Postfach und erhalte dort auch die Informationen über seine Einsätze.

Fester Einsatzort gilt als »erste Tätigkeitsstätte«

Dieser feste Einsatzort gelte steuerlich als »erste Tätigkeitsstätte«. Für den Weg dorthin sei die Entfernungspauschale »lediglich einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen« - und zwar für die Hinfahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

Unabhängig vom Zeitpunkt sehe das Gesetz für die Rückfahrt dann keinen weiteren Werbungskostenabzug vor, begründeten die Finanzrichter ihre Entscheidung. Eine Dienstreise, bei der Hin- und Rückweg steuerlich berücksichtigt werden können, liege in diesem Fall nicht vor.

Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt. epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.