Ansprüche mit Rentensplitting retten

Tipps zur Rettung der Witwenrente

  • Margit Winkler
  • Lesedauer: 3 Min.

Das muss in vielen Fällen nicht sein. Denn das Rentensplitting führt dazu, dass die eigene Altersrente höher wird. Doch es gibt auch Fallstricke. Hier sind die Tipps zur Rettung der Rente.

1. Voraussetzungen

- gilt für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder beide Partner, die ab dem 31.12. 1961 geboren sind;

- beide brauchen mindestens 25 Jahre rentenrechtlichen Zeiten bis zur Altersrente;

- Beantragung ab Erreichen der Regelaltersrente oder bei Hinterbliebenenrente innerhalb eines Jahres nach Tod.

2. Situationen und Auswirkung des Rentensplittings

- Für Witwe/r: Alle Einkünfte des Überlebenden (mehr als rund 800 Euro netto) führen zur Kürzung oder Streichung der Hinterbliebenenrente - Auswirkung: höhere Altersrente des Überlebenden.

- Für Altersrente: Splitting der Ansprüche während der Ehezeiten, das dazu führt, dass eine Rente niedriger und die andere höher ausfällt - Auswirkung: Wenn der Partner mit zuvor höheren Ansprüchen stirbt, hat der andere Partner weiterhin eine höhere eigne Rente.

- Bei Kindererziehung: Wenn der Überlebende ein Kind erzieht, führt Rentensplittung zum Anspruch auf die höhere Erziehungsrente, die allerdings mit dem 18. Lebensjahr des Kindes endet. Ab Beginn der Altersrente ist die eigene Rente höher.

- Bei Wiederheirat: Rentensplitting erhöht immer die eigene Altersrente. Bei Wiederheirat fällt also keine Witwenrente weg. Auswirkung der Heirat kann möglicherweise das Wegfallen der Halbwaisen- oder Waisenrente sein. Diese wird nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Das Verfahren für die Kürzung der Witwenrente ist sehr kompliziert. Der aktuelle Freibetrag für sämtliche Einkommensarten liegt in den alten Bundesländern bei 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 783,82 Euro. Alle Einkommensarten, auch Vermietung, private oder betriebliche Rentenbezüge, werden mit dem Bruttobetrag angesetzt und gekürzt mit unterschiedlichen Prozentsätzen. Was den Freibetrag übersteigt, unterliegt mit einem Anteil von 40 Prozent der Kürzung der Hinterbliebenenrente, was auch zum Wegfall führen kann.

Das Rentensplitting führt immer zum unwiderruflichen Verzicht auf Witwenrente. Diese Regelung ist für vermögende Rentner interessant und sollte von einem Fachmann begutachtet werden, denn es gibt kein Zurück.

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Die Autorin ist Geschäftsführerin vom Institut GenerationenBeratung (GB). Hierbei handelt es sich um ein unabhängiges und neutrales Institut der rechtlichen und finanziellen Vorsorge für den Pflege- und Todesfall. Anschrift: Höhenstr. 59 b, 64732 Bad König, Tel. 06063 91 78 00.

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