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Das Prinzip Hoffnung

Volkssolidarität fordert, auch Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus den Familiennachzug zu gewähren

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

Fünf Kinder hat Abdullah Ahmad. Die älteste Tochter ist 17 Jahre alt, der jüngste Sohn vier. Seit drei Jahren hat er sie nicht gesehen. Sie leben mit seiner Frau im Irak. Ahmad darf sie nicht im Rahmen der Familienzusammenführung zu sich holen, die anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. Er hat lediglich den subsidiären Schutzstatus erhalten. Für diese Gruppe Schutzsuchender hat die Bundesregierung den Familiennachzug zunächst bis März 2018 ausgesetzt.

Seine Geschichte erzählt Ahmad am Dienstag in den Räumen der Volkssolidarität Berlin. Seinen richtigen Namen will er nicht nennen, weil er Angst um das Leben seiner Familie hat. Er floh aus seiner Heimat in der Nähe der irakischen Hauptstadt Bagdad. Als dort der sogenannte Islamische Staat einfiel, flüchtete er in die Türkei. Seine Familie wollte er nachholen. Doch als diese sich auf den Weg machen wollte, waren die Straßen Richtung Norden blockiert. Stattdessen ging die Familie in den Süden des Irak. Dort herrschen schiitische Milizen, erzählt Ahmad. »Meine Kinder werden in der Schule diskriminiert, weil sie Sunniten sind.« Jeden Tag kommuniziere er mit Frau und Kindern per Chatdienst. Es mache ihn traurig, ihre Geschichten zu hören. Seinen Anerkennungsbescheid bekam Ahmad im Mai 2015. Gleich darauf klagte er auf die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention. Die Klage ist bis heute nicht entschieden. »So, wie es mir geht, geht es vielen«, sagt Ahmad.

Tatsächlich erhalten bereits seit eineinhalb Jahren viele Syrer und Iraker nur noch den subsidiären Schutz. Auch René Döscher, Referent für Flucht und Migration bei der Berliner Volkssolidarität, weiß von etwa 150 von rund 1000 Bewohnern der von seinem Arbeitgeber betreuten Flüchtlingsheime, die lediglich den niedrigen Schutzstatus erhalten haben. Von diesen wiederum sei etwa ein Viertel, also knapp 40 Menschen, vom Verbot betroffen, die Familie nachzuholen. »Wir fordern, dass der Nachzug möglich wird. Es ist das Prinzip Hoffnung, mit dem die Geflüchteten leben und überleben«, sagt Döscher. Flüchtlingsberater Klaus-Jürgen Dahler ergänzt: »Das Aussetzen des Familiennachzugs führt zu psychosozialen Problemen.« Der fehlende physische Kontakt mit der Familie zehre an den Nerven der Betroffenen. Viele könnten kaum an anderes denken, sich schlecht konzentrieren, das wirke sich auch auf ihr Abschneiden in den Deutschkursen aus.

Wie es Ahmad geht? Er spricht schnell, knetet seine Hände. »Ich habe große Probleme.« Ob er daran gedacht hat, zurückzukehren? »Das geht nicht, das wäre mein Ende.«

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