Kitagebühren falsch begründet

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Es könnte sei, dass im Land Brandenburg Unsummen an Kitagebühren auf rechtswidriger Grundlage kassiert worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte nämlich abschließend fest, dass sich Städte und Gemeinden in ihren Kitagebührensatzungen nicht auf das Kommunalabgabegesetz berufen dürfen. Die Elternbeiträge seien keine Benutzungsgebühr im Sinne dieses Gesetzes. Eine Mutter hatte gegen die Kitagebührensatzung der Stadt Rathenow geklagt.

Offenbar ist Rathenow aber kein Einzelfall, sondern es ist landesweit an vielen Stellen so gemacht worden. Was es bedeutet, wenn nun die Kitagebühren eventuell zurückgezahlt werden müssen, ist noch nicht absehbar.

«Ich gehe davon aus, dass nicht alle Kommunen davon betroffen sind», hoffte am Dienstag SPD-Landtagsfraktionschef Mike Bischoff. Der Kern des Urteils betreffe die Frage: Was ist der Gebührenhöchstsatz? Das Urteil habe für große Irritationen gesorgt und wird noch weiter für Irritationen sorgen, stellte Bischoff fest.

Es habe «mehrfache und nachhaltige Hinweise des Bildungsministeriums» dazu gegeben«, dass die Kitagebühren nicht auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes erhoben werden dürfen, sondern dass dies auf der Grundlage des Kitagesetzes erfolgen müsse, unterstrich Bischoff. Als Abgeordneter der Stadtverordnetenversammlung von Schwedt konnte Bischoff allerdings selbst nicht sagen, wie es in seiner Heimat geregelt ist. »Das wird jetzt überall überprüft.«

Bis Januar werde die Landesebene abwarten, in wie vielen Kommunen sich die Regeln der Beitragsbemessung auf das Kommunalabgabengesetz bezogen, sagte Bischoff. Das Land werde »unterstützen und beraten«. Möglicherweise laufe es auf massenweise Anträge auf Rückerstattung hinaus. »Wir stehen erst am Anfang.« Der SPD-Fraktionschef schloss aus, dass das Land hier finanziell einzuspringen habe. Dabei handle es sich um eine rein kommunale Angelegenheit.

Auf diesen Standpunkt stellte sich auch Linksfraktionschef Ralf Christoffers. Das Land sei nicht verantwortlich, die Angelegenheit falle in die kommunale Selbstverwaltung. Christoffers zufolge gibt es schon über 1000 Klagen gegen die Kitagebühren. Alle Satzungen, die sich auf das Kommunalabgabengesetz beziehen, seien nichtig. Christoffers bedauerte: »Es ist unklar, über wie viele Fälle und welche Gesamtsummen wir reden.«

Es lasse sich derzeit nicht abschätzen, »was für eine Lawine da auf uns zukommt«, sagte die Abgeordnete Marie Luise von Halem (Grüne). Auch sie sieht das Land nicht in der Pflicht. Im Falle erzwungener Rückzahlungen würde es ein gigantisches Gerechtigkeitsproblem geben, glaubt von Halem. Denn wie wäre zu erklären, wenn Eltern in der einen Kommune die Kitagebühren rückwirkend bis 2014 erstattet bekommen, während in der Nachbarkommune die Eltern dieses Geld nicht erhalten?

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