Kunden können Serviceentgelt zurückfordern

Bausparkasse abgemahnt

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Bausparkasse Mainz hat bei ihren Bauspardarlehen ein sogenanntes »Serviceentgelt« pauschal erhoben. Dafür wurde sie von der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb) abgemahnt.

Laut Gesetz müssen Unternehmer und Verbraucher Entgelte ausdrücklich vereinbaren, die über den Zins für ein Darlehen hinausgehen. Die Bausparkasse Mainz hat jedoch in Darlehensverträgen ein Serviceentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme automatisch berechnet. Sie ließ den Kunden somit keine Möglichkeit, sich selbst aktiv für oder gegen die Serviceleistung zu entscheiden. Der Brandenburger Darlehensnehmer kann nun fast 1500 Euro von der Bausparkasse zurückfordern.

Auch alle weiteren Verbraucher, denen das Entgelt zwangsweise berechnet wurde, können es nun zurück verlangen. Dazu können sie den Musterbrief der vzb nutzen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, frühestens ab Auszahlung des Darlehens. Betroffen sind Darlehensverträge der Bausparkasse Mainz, die seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt die gesetzliche Regelung, welche eine ausdrückliche Vereinbarung von zusätzlichen Entgelten zwischen den Vertragspartnern vorschreibt.

Die Bausparkasse hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, den Verbrauchern für neue Verträge seit Juli 2017 eine Wahlmöglichkeit anzubieten, berichtet Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der vzb.

Banken und Bausparkassen haben bis vor wenigen Jahren noch pauschale Kreditbearbeitungsentgelte verlangt, die 2015 vom Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt worden sind. Die vzb beobachtet, dass seit Abschaffung dieser Gebühr vermehrt zusätzliche Entgelte zum Zins in Verbraucherdarlehensverträgen auftauchen.

Wer Fragen zur Rückforderung des Serviceentgelts bei der Bausparkasse Mainz hat oder andere Entgelte in seinem Darlehensvertrag bei einer Bank oder Sparkasse findet, kann sich an die vzb wenden: Termine unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr), online www.vzb.de/termine. vzb/nd

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