Neue Berechnungsgrundlage
Gesamtbetrag Einkünfte bis 15 340 bis 51 130 über 51 130
Steuerpflichtige, die keine Kinder haben und alleinstehend sind 5 % 6 % 7 %
Steuerpflichtige, die verheiratet sind und Zusam- menveranlagung wählen 4 % 5 % 6 % Steuerpflichtigen mit einem Kind oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 % Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %
Die vorstehenden Prozentangaben beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.
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