Werbung

Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen

Bauvertragsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Zum Beispiel sollten Sie nicht auf die sogenannte Baubeschreibung verzichten, die Ihnen ab 2018 vor allem im Schlüsselfertigbau und vom Bauträger gesetzlich zusteht. Die Baubeschreibung muss in Textform und für Laien gut verständlich den geplanten Bau beschreiben.

Dazu muss sie mindestens folgende Informationen enthalten: Eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, gegebenenfalls mit Haustyp und Bauweise. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen - von der Planung über die Bauleitung bis hin zu Arbeiten am Grundstück, der Baustelleneinrichtung und der Ausbaustufe.

In die Beschreibung gehören auch Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse, Schnitte, Angaben zu Energie-, Schallschutz- Brandschutzstandard sowie zur Bauphysik, sowie die Beschreibung der Baukonstruktion bis hin zur Gebäudetechnik und zum Innenausbau. Gegebenenfalls muss auch die Beschreibung der Sanitärobjekte, Armaturen, Elektroanlage, Installationen, Informationstechnologie und Außenanlagen enthalten sein.

Außerdem muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung machen. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, muss zumindest die Länge der Bauzeit angegeben sein. Wenn die Baubeschreibung bis zum Vertragsschluss nicht ausdrücklich einvernehmlich geändert wird, dann wird die vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung Teil des Bauvertrags. VPB/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -