Zeitsprünge in Stendal

Sachsen-Anhalt: Waren Verstöße gegen Wahlregeln in der Stadt früher bekannt?

  • Lesedauer: 2 Min.

Magdeburg. Bei der Kommunalwahl 2014 ist in Stendal massiv gegen Regeln der Briefwahl verstoßen worden - das steht fest. Offen ist, wann das den Verantwortlichen klar war. Eine Zeugenbefragung im Magdeburger Untersuchungsausschuss legt nun nahe: Die Verstöße könnten den Verantwortlichen früher bekannt gewesen sein als bislang angenommen.

Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung berichtete am Mittwoch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt, er habe in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung fälschlicherweise gesagt, dass die sogenannte Vierer-Regelung bei der Kommunalwahl nicht gelte. Diese kurz zuvor neu eingeführte Regelung besagt, dass ein Bevollmächtigter maximal vier Briefwahlunterlagen abholen darf. In Stendal war gegen diese Regel verstoßen worden.

Dass es diese falsche Auskunft aus der Kreisverwaltung gab, war den Abgeordneten im Ausschuss bekannt. Intensiv nachgefragt wurde, wann diese schriftlich festgehalten wurde. Der Zeuge sagte zunächst, er habe den Aktenvermerk noch vor der Wahl gefertigt. Später meinte er, es könne auch kurz danach gewesen sein. Mitglieder des U-Ausschusses äußerten ihr Unverständnis über die Erinnerungslücken des Zeugen. Dieser räumte ein, in einer Schulung über die Vierer-Regelung berichtet zu haben. Trotzdem gab er einige Wochen später die falsche Auskunft an die Stadt. Nach der Wahl wiederum sagte er in einem Gespräch mit dem Landrat, ihm sei keine solche Auskunft bekannt. Der Mann begründete die vermeintlichen Widersprüche mit der hohen Arbeitsbelastung rund um die Wahlen.

Der Ausschuss untersucht Hintergründe der Stendaler Briefwahlaffäre. Bei der Kommunalwahl 2014 waren in mehreren Hundert Fällen Briefwahlstimmen gefälscht worden. Ein ehemaliger CDU-Stadtrat war wegen der Manipulationen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Unklar blieb, ob es Hintermänner gab. dpa/nd

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