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Staatsanwalt ging von Vertuschungstat im Fall Jalloh aus
Medienbericht: Ermittlungsbehörde in Dessau hielt Mordszenario durch Polizei für möglich
Halle. Im Fall des Asylsuchenden Oury Jalloh, der vor 13 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen ist, gibt es eine spektakuläre Wende. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe). So hat der Leitende Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in einem Vermerk vom 4. April 2017 nicht nur die Unfallthese verworfen, nach der sich Jalloh im Alkoholrausch selbst verbrannt hat. Er entwirft in dem Vermerk auch ein Mordszenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten, um seine Verletzungen zu vertuschen und Ermittlungen zu zwei früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei zu verhindern. Der Leitende Oberstaatsanwalt stützt sich dabei auf mehrere Gutachter und einen 2016 unternommenen Brandversuch. Der gefesselte und nahezu handlungsunfähige Mann soll in seinen letzten Atemzügen mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sein.
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Plausibel sei ein Zusammenhang mit zwei früheren Todesfällen um die Polizeistation Dessau, heißt es in dem Vermerk. 1997 war ein Mann nach einem Polizeigewahrsam an schweren inneren Verletzungen gestorben. 2002 kam in der selben Zelle wie später Jalloh ein Obdachloser ums Leben. In beiden Fällen hatte es auch Ermittlungen gegen Polizeibeamte gegeben. Bittmanns Vermutung: Jalloh, der im Gesicht verletzt war und nicht ordnungsgemäß ärztlich versorgt wurde, sei bei einer Zellenkontrolle ohnmächtig aufgefunden worden. Den Beamten sei klargeworden, »dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden«. Diese Sorge »mag zu dem Entschluss geführt haben, mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen«.
Zu praktischen Ermittlungsschritten gegen Polizeibeamte kam es nicht, weil die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren im Mai durch Entscheidung von Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad nach Halle abgeben musste. Dort wurde es eingestellt - die dortige Staatsanwaltschaft sah keinen hinreichenden Tatverdacht.
Sachsen-Anhalts Landtag erhält Akteneinsicht im Fall Jalloh
Derweilen erhält fast 13 Jahre nach dem Feuertod Jallohs der Landtag von Sachsen-Anhalt Einsicht in die Ermittlungsakten. Das habe Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU) dem Kabinett am Dienstag in Magdeburg berichtet, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe. Das Parlament hatte vor knapp zwei Wochen die Akteneinsicht zu den Ermittlungen gefordert. Keding hatte jedoch gesagt, ein Beschluss des Landtages reiche nicht, es brauche das Votum des Rechtsausschusses. Das ist laut Schuppe nun doch nicht mehr notwendig.
Auch nach umfangreichen Ermittlungen und zwei Landgerichtsprozessen ist unklar, wie der an Händen und Füßen gefesselte Mann aus Sierra Leone in der Polizeizelle ums Leben kam. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen eingestellt. Jallohs Familie hatte Beschwerde dagegen eingelegt. Das Landesparlament will sich ebenfalls mit dem Fall und den Ermittlungen befassen.
Mehrere Hundert Menschen hatten am Wochenende in Halle für weitere Aufklärung zum Feuertod Jallohs demonstriert. Zu dem Protest hatten mehrere linke Gruppen aufgerufen. Ihr Motto lautete »Oury Jalloh - Aufklärung jetzt! Gegen Polizeigewalt und institutionellen Rassismus«. Agenturen/nd
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