Die zehn gefährlichsten Sünden
Straßenverkehr
Welches sind die zehn gefährlichsten Sünden im Straßenverkehr mit welchen Folgen?
1. Nichtbeachten der Vorfahrt
Auf deutschen Straßen gilt der Grundsatz »Rechts vor Links« - es sei denn, die Vorfahrt wird durch eine Ampel, ein Verkehrszeichen oder einen Polizisten anderweitig geregelt. Bei Missachtung der Vorfahrtsregelung mit Gefährdung drohen nicht unerhebliche Bußgelder von bis zu 130 Euro. Bei einer Vorfahrtsmissachtung mit Sachbeschädigung werden sogar 145 Euro Bußgeld und ein ein Punkt in Flensburg fällig.
2. Falsches Überholen oder Falschfahren beim Überholen
Es wird häufig mit zu wenig Seitenabstand oder ohne zu blinken überholt. Fehler bei Überholvorgängen kosten zwischen 30 Euro, wenn man sich nicht schnell genug wieder eingeordnet hat, und 300 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, wenn man bei unklarer Verkehrslage überholt und es anschließend zum Unfall mit Sachbeschädigung kommt.
3. Falschfahren an Fußgängerüberwegen
Zebrastreifen geben Fußgängern beim Überqueren einer Straße den Vorrang vor Fahrzeugen. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen entsprechend aufmerksam sein, ihre Geschwindigkeit mäßigen oder warten. Wer einen Zebrastreifen überfährt und einen Fußgänger am Überqueren hindert, muss mit Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt rechnen.
4. Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug beherrschen. Wie schnell gefahren werden darf, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Die am Ort zulässige Höchstgeschwindigkeit hat allenfalls Indizfunktion. Auf jeden Fall zu schnell ist, wer aufgrund seines Tempos nicht mehr verkehrsgerecht reagieren kann. Auch ohne Unfall drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.
5. Nichteinhalten der rechten Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen
Das Rechtsfahrgebot ist eine Grundregelung im Straßenverkehr. Es besagt, dass Autofahrer im Allgemeinen möglichst weit rechts fahren müssen. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei einem Stau oder auf mehrspurigen Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Wer wiederum auf der Autobahn dauerhaft links fährt und damit auch noch andere gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt rechnen.
6. Wenden auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen sowie rückwärts fahren
Auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist das Wenden außer an den dafür vorgesehenen Stellen absolut verboten. Auch rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren wird mit hohen Strafen geahndet. Gefährdet ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer, drohen ihm 75 bis 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
7. Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften hält, muss das Licht anschalten. Bleibt das Fahrzeug dort liegen, wo es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, muss der Fahrer sofort sein Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen. Befolgt er dies nicht und es kommt zum Unfall, werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Das gilt auch, wenn dem Fahrer übel ist und er deswegen hält.
8. Multitasking am Steuer
Wer sein Handy am Steuer benutzt und erwischt wird, muss neuerdings mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
9. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für alle anderen ist ein Blutalkoholwert bis 0,49 Promille im grünen Bereich, solange man keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt und nicht in einen Unfall verwickelt ist. Anderenfalls sind bereits bei weniger Promille ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe die Folge. Bei jeder Überschreitung der Grenze von 0,5 Promille erhöht sich die Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Zudem erhält der Fahrer jeweils zwei Punkte.
10. Fahrerflucht
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Der Flüchtige muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. In der Regel wird es mit hoher Geldstrafe, Verlust der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot geahndet. DAV/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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