Auch freigestellte Arbeitnehmer sind zur Betriebsfeier einzuladen

Urteil des Arbeitsgerichts

  • Lesedauer: 2 Min.

Darauf verweist das Rechtsportal anwaltauskunft.de im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Juni 2017 (Az. 8 Ca 5233/16).

Der Mitarbeiter war länger in leitender Position bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Ende 2015 vereinbarten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass er ab Jahresbeginn 2016 freigestellt werden sollte. Diese Freistellung dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Renteneintritt.

Mündlich wurde ihm zugesichert, dass er auch weiterhin an den Weihnachts- und Karnevalsfeiern sowie Betriebsausflügen teilnehmen könne. Zum Betriebsausflug 2016 wurde er auch eingeladen. Der neue Vorstandsvorsitzende ließ dem Mitarbeiter allerdings mitteilen, dass eine Teilnahme am Betriebsausflug nicht erwünscht sei.

Mit seiner Klage machte der Mann die Teilnahme an den künftigen planmäßig stattfindenden betrieblichen Veranstaltungen bis zum Renteneintritt geltend. Seine Klage hatte Erfolg.

Zum einem ergebe sich ein Anspruch bereits aus der mündlichen Zusage, so das Arbeitsgericht, des Weiteren aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Arbeitgeber benötige einen Sachgrund, wenn er einzelne Arbeitnehmer von der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ausschließen wolle. Dies sei etwa dann der Fall, wenn sich der betreffende Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit bei solchen Veranstaltungen störend verhalten hätte. Dies sei aber vorliegend nicht der Fall. Eine einvernehmliche Freistellung reiche als Sachgrund nicht aus. Bis zum Ende der Freistellung sei der Mann noch »beschäftigt«. nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.