Höhere Kfz-Steuern für viele Neuwagen

Was sich steuerlich für Autofahrer ändert

  • Lesedauer: 3 Min.

Wer plant, ein neues Auto zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September 2018 tun. Denn anschließend fällt die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge möglicherweise höher aus.

Das liegt an der neuen WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), nach der künftig die Abgase gemessen werden. Dieser weltweit harmonisierte Test soll den Ausstoß von CO2-Emissionen realitätsnäher ermitteln als das bisherige NEFZ-Prüfverfahren (Neuer europäischer Fahrzyklus).

Während der bisher verwendete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet.

Die Kfz-Steuern werden nach dem gemessenen Verbrauch sowie dem CO2-Ausstoß berechnet. Die am tatsächlichen Fahrbetrieb orientierte Prüfung kann vielen Neuwagenkäufern höhere Steuern bescheren.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich auch künftig bei der Berechnung der Kfz-Steuer nichts.

Seit 1. September 2017 gilt der neue Test bereits für alle neuen Typzulassungen der Autohersteller, die auf den Markt kommen - also für jede neue Generation oder jedes komplett neue Modell.

Beim WLTP-Test werden einzelne Pkw beispielhaft für den Fahrzeugtypen auf den Prüfstand gestellt. Gegenüber dem bisherigen Verfahren steigt dabei das Maximaltempo von 120 km auf 131 km pro Stunde, der Testzyklus ist anstatt 20 Minuten bis zu 30 Minuten lang, und die Beschleunigungskurven sind viel realistischer.

Liegen die Werte einmal vor, garantiert der Hersteller mit einer sogenannten Konformitätserklärung, dass neu produzierte Fahrzeuge dem geprüften Typ entsprechen. Auch Pkw-Modelle, die nur in kleinen Stückzahlen vom Band laufen, müssen die gesamte WLTP-Prozedur durchlaufen. Für größere leichte Nutzfahrzeuge, die technisch oft auf Pkw-Modellen basieren, gelten jeweils um ein Jahr verschobene Stichtage.

Bei den Schadstoffklassen müssen ab 1. September 2018 alle Neufahrzeuge die Euro-6c-Norm erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten. Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung nur mit einem Partikelfilter schaffen. Es gilt dann ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer.

Steuervergünstigungen bei Autogas bleiben

In Deutschland sind mehr als 550 000 Fahrzeuge mit Gasantrieb zugelassen, davon 450 000 mit Autogas und 80 000 mit Erdgas. Weil beim Verbrennen von Autogas weniger Kohlendioxid als bei Diesel oder Normalbenzin entsteht, wird dieser Antrieb steuerlich noch gefördert. Beim geplanten Förderstopp für Autogas hat der Gesetzgeber den Rückzug angetreten. Das Steuerprivileg für den Autogas-Antrieb (LPG) wird 2018 nicht abgeschafft. Die Förderung wird bis Ende 2022 verlängert, jedoch um jährlich 20 Prozent abgeschmolzen. Ab 2023 wird dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1000 Kilogramm Flüssiggas angewendet. Die Steuersätze für Autogas bis zum 31. Dezember 2018 betragen für 1000 kg 180,32 Euro und für 1 Liter 9,74 Cent.

Auch die Steuerbegünstigung für Erdgas (CNG) wurde bis Ende 2026 verlängert. Der reduzierte Steuersatz von 13,90 Euro für 1 Megawattstunde Erdgas gilt bis Ende 2023 und wird ab 2014 in drei Stufen verringert.

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