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Feuerwerk in Altstädten verboten

Thüringer Behörde erlässt Brandschutzauflagen

  • Lesedauer: 2 Min.

Weimar. Zum Schutz vor Bränden verbieten mehrere Thüringer Städte in bestimmten Gebieten das Feuerwerk in der Silvesternacht. Verbotsverfügungen gelten für die historischen Altstädte von Weimar, Bad Langensalza, Schleusingen und Rudolstadt, wie das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Auch rings um Schloss und Park Friedenstein in Gotha sind Raketen oder Knallkörper tabu. In Weimar etwa betrifft das Verbot die Touristenmeile zwischen Theaterplatz und Stadtschloss. In Bad Langensalza und Schleusingen wiederum geht es um die vielen mittelalterlichen Fachwerkhäuser.

In Weimar gelten das dortige Stadtschloss und die nach einem Großbrand im September 2004 wieder aufgebaute Herzogin Anna Amalia Bibliothek wegen ihrer Sammlungsbestände und ihrer wertvollen Bausubstanz als besonders schutzwürdig, hieß es aus der Stadtverwaltung der Klassikerstadt. Zudem solle vermieden werden, dass Verkaufsstände und Dekoration des Weihnachtsmarktes, der bis in den Januar hinein als Wintermarkt betrieben wird, in Brand geraten. Der Markt wird in jeder Silvesternacht traditionell von vielen Menschen besucht, die dort den Jahreswechsel feiern.

Das Landesamt für Verbraucherschutz erinnerte daran, dass Silvesterfeuerwerk auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten ist. In zahlreichen Geschäften begann am Donnerstag der Verkauf von Feuerwerkskörpern.

Auch in anderen Bundesländern sind Feuerwerke in einzelnen Altstädten aus Brandschutzgründen verboten. dpa/nd

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