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Weder sicher noch exakt
Die meisten Ärzte sind gegen obligatorische Alterstests für junge Flüchtlinge
Eine Altersdiagnostik mit Hilfe von Röntgenaufnahmen bei jedem jungen Flüchtling lehnt die Bundesärztekammer ab, wie ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery mitteilte. Hauptgrund: »Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.« Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig.
Die Debatte über die Zuverlässigkeit einer medizinisch-technischen Altersdiagnostik läuft hingegen schon seit Jahren unter den ärztlichen Fachgruppen. Die große Mehrheit ist sich einig, dass keine Methode exakt ist, sondern nur Schätzungen möglich sind. Dabei sind die Rechtsmediziner am ehesten davon überzeugt, dass ein zweifelsfreier Nachweis der Volljährigkeit möglich sei. Sie bevorzugen dafür eine Kombination aus körperlicher Untersuchung und Röntgen der Hand sowie des Gebisses.
Letztlich werden dabei Tabellenwerte verglichen, darunter die Größe der Weisheitszähne und die Länge der Handknochen. Jedoch sind hier die Abweichungen groß. Die Ärzteorganisation IPPNW sieht hier einen Spielraum von drei Jahren nach oben oder unten. Weisheitszähne wachsen ebenfalls individuell unterschiedlich – zwischen 16 und 25 Jahren. Wegen dieser Ungenauigkeiten votiert die Bundesärztekammer gegen das Röntgen, ebenso wegen der unnötigen Strahlungsexposition. Die Zentrale Ethikkommission setzte sich 2016 mit der Problematik auseinander und empfahl alternativ sozialpädagogische Prüfungen.
Häufig werden für Altersgutachten neben den Röntgenbildern der linken Hand und des Gebisses auch Computertomographien (CT) der Schlüsselbeine empfohlen. Dagegen wandten sich Kinderärzte bereits 2014, unter anderem, weil die Untersuchung zu einer Retraumatisierung führen könne. Einige Ärzte unter Federführung des Pädiaters Thomas Nowotny aus Stephanskirchen zeigten damals, dass in vielen Studien eine hohe Diskrepanz zwischen Lebensalter und Knochenalter belegt sei. Gegen das CT spreche aus ihrer Sicht auch das erhöhte Tumorrisiko nach einer solchen Untersuchung im Kinder- und Jugendalter.
Jedoch selbst wenn es ein vollkommen sicheres und exaktes bildgebendes Verfahren gäbe, so auch der Haupteinwand von Nowotny, es könnte nur das Knochenalter als Maß für die biologische Reife abbilden. Damit ließe sich wenig über das kalendarische Alter und nichts über Entwicklungsstand und Hilfebedarf der Jugendlichen aussagen. Im aktuellen Fall des jetzt im Saarland straffällig gewordenen Afghanen bekräftigte Nowotny seinen Standpunkt. Auch wenn man bei seiner Ankunft im April 2016 in Deutschland geschätzt hätte, dass er 17 Jahre alt ist, »hätte das nichts geändert«.
Schon im Sommer 2015 hatte sich eine internationale Fachkonferenz in Berlin mit der »Einschätzung des Alters, Entwicklungsstandes und Hilfebedarfs von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen« beschäftigt und eine Jugendvorsorgeuntersuchung für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gefordert. Diese sollte den Entwicklungsstand und medizinischen wie psychologischen Hilfebedarf erfassen und eine ganzheitliche Einschätzung der Reife unterstützen.
Trotz aller Bedenken werden im Saarland trotzdem Hände geröntgt. Am Klinikum Saarbrücken liefen nach Angaben der CDU von Februar 2016 bis November 2017 insgesamt 701 Untersuchungen. 243 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden als volljährig erkannt. Noch rigoroser geht Schweden seit knapp einem Jahr vor, wo das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen systematisch überprüft wird. Innerhalb von sechs Monaten wurden fast 2500 Personen getestet, mehr als 80 Prozent erklärte man für volljährig – nach dem Röntgen der Weisheitszähne und einem MRT der Kniegelenke.
In Frankreich hingegen muss vor jeder Untersuchung im Gespräch versucht werden, das Alter zu klären. Erst dann können Röntgenaufnahmen von Zähnen und Knochen angeordnet werden. Im Zweifelsfall wird für die Betroffenen entschieden.
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