• Politik
  • Satiremagazin bei Twitter

Titanic nutzte Sperre für Zwischenmenschliches

Satiremagazin ist nach Blockierung wegen AfD-Tweets wieder im Kurznachrichtendienst präsent

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt a.M. Das Satiremagazin »Titanic« kann wieder auf seinen Twitter-Account zugreifen. Der Kurznachrichtendienst hat die zeitweilige Sperrung nach über 48 Stunden aufgehoben, wie die Zeitschrift am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte. Einige Tweets blieben aber weiter in Deutschland geblockt. Die »Titanic« hatte zuvor mehrere satirische Beiträge unter dem Namen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch getwittert.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Storch hatte sich bei Twitter über einen arabischsprachigen Tweet der Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von »barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden« geschrieben. Das Satiremagazin griff dies auf und wiederholte Storchs Äußerungen am Dienstag in einem parodistischen »Gasttweet« der AfD-Politikerin. Die »Titanic«-Parodie wurde später wie schon zuvor Storchs Original-Tweet von Twitter geblockt.

»Wir haben die Zeit der Sperre genutzt, um in der Redaktion wieder zwischenmenschlich zueinander zu finden und klassische Sachen wie Bücher wieder zu entdecken«, sagte »Titanic«-Chefredakteur Tim Wolff. Nach Angaben des Satiremagazins blockt Twitter auch nach Ende der Account-Sperrung mindestens fünf Tweets aus den Monaten Januar und Dezember, darunter einige Beiträge der angeblichen »Gasttwitterin« Storch. Auf dem Twitter-Profil der »Titanic« waren am Freitag entsprechende Hinweise mit dem Vermerk »Dieser Tweet von @titanic wurde aufgrund der Gesetze vor Ort zurückgezogen in Deutschland« zu sehen.

Die »Titanic« macht das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für die Blockaden verantwortlich. Das Gesetz soll soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichten und gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. »Offensichtlich rechtswidrige« Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung müssen nun binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden, für »rechtswidrige Inhalte« gilt eine Frist von sieben Tagen. Eine Sperrung von Accounts sieht das NetzDG nicht vor. Kritiker sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.