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FU hält Streik für rechtswidrig
Universität erklärt Kündigung des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte für unwirksam
Am kommenden Dienstag sind die 8000 studentischen Hilfskräfte an Berlins Hochschulen zu einem Warnstreik aufgerufen. Nach 17 Jahren ohne Lohnerhöhung fordern sie deutliche Zuwächse. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. An der Freien Universität (FU) etwa hängen überall rote Plakate, und jeden Tag treffen sich Gewerkschaftsmitglieder für die Mobilisierung. Auch die FU-Leitung bereitet sich auf den Ausstand vor - mit rechtlichen Drohungen.
Am Mittwoch schickte das Präsidium der FU ein Rundschreiben an die Fachbereiche, in dem die Auffassung vertreten wird, dass »die Kündigungen des TV Stud II durch ver.di und GEW zum 31.12.2017 unwirksam gewesen« seien und die Friedenspflicht weiter bestünde. Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks seien damit »rechtswidrig«. In dem dreiseitigen Schreiben, das »nd« vorliegt, werden die Fachbereiche aufgefordert, »zeitnah« und »umgehend« alle studentischen Hilfskräfte und Mitarbeiter zu benennen, die an den Streiks teilnehmen.
FU-Pressesprecher Goran Krstin erläutert auf Anfrage die Rechtsauffassung: Der alte Arbeitgeberverband (VAdöD), mit dem der Tarifvertrag vor 17 Jahren abgeschlossen wurde, ist vor zwei Jahren ohne Rechtsnachfolge erloschen. Deswegen sei die Kündigung gegenüber dem VAdöD nicht rechtswirksam. Laut Krstin sei auch »bisher nicht geplant, gerichtlich gegen den Streikaufruf vorzugehen«. Aber wie soll es arbeitsrechtliche Konsequenzen für Streikende geben, ohne dass ein Gericht über die Rechtmäßigkeit des Streiks befunden hat?
Die Gewerkschaften ver.di und GEW reagieren unbeeindruckt. Der alte Tarifvertrag sei »fristgerecht und wirksam« gekündigt worden, der Streikaufruf »entsprechend rechtmäßig«, sagt ver.di-Sekretär Matthias Neis dem »nd«. »Wenn die FU das anders sieht, dann muss sie gegen uns vor Gericht ziehen. Wir sehen dem sehr gelassen entgegen.« Neis sieht im Rundschreiben vor allem eine »Einschüchterungstaktik der Unileitung«. Vage werde mit »arbeitsrechtlichen Konsequenzen« gedroht, aber aus Sicht der Gewerkschaften ist das komplett irreführend: Wer einem Streikaufruf einer Gewerkschaft folge, nehme ein Grundrecht wahr. Daraus könnten keine Nachteile entstehen, so Neis. Selbst wenn ein Streikaufruf im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft werde, müssten nur die Gewerkschaften - und nicht die einzelnen Beschäftigten - dafür haften.
»Ohne uns läuft hier nix!« ist eine Parole der Kampagne »TV Stud«. Die studentischen Beschäftigten fordern 14 Euro Stundenlohn und eine automatische Anpassung an die Lohnsteigerung anderer Uni-Beschäftigter. Studierende arbeiten in den Bibliotheken, in der Verwaltung, im IT-Support. Besonders die wöchentlichen Tutorien an der Technischen Universität könnten ohne sie komplett ausfallen. Wird der Streik die Unis lahmlegen? Die FU-Leitung scheint das zu befürchten, von daher dieses riskante rechtliche Manöver. »Alle Versuche, unseren Streik zu verhindern, werden scheitern«, sagt Yunus Özgür, Beschäftigter an der FU. »Die Streikenden sind entschlossen.«
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