Bankgebühren unter der Lupe

Negativzinsen und Bareinzahlung

  • Lesedauer: 2 Min.

Immer wieder versuchen Verbraucherzentralen, die Rechte von Kunden einzuklagen. Ein Dorn im Auge sind dabei vor allem Bankgebühren. In zwei aktuellen Fällen nahmen Gerichte nun die Bankgebühren zweier Kreditinstitute unter die Lupe.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline D-AH (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hielt die Verbraucherzen-trale Baden-Württemberg die Negativzinsen der Volksbank Reutlingen für unzulässig. Der Anwalt der Bank berief sich vor dem Landgericht Tübingen darauf, dass jeder Kontoinhaber bei Vertragsabschluss über die Konditionen informiert werde. Stimmt der Kunde den variablen Zinsen also zu, müsse er damit rechnen, dass diese auch ins Minus gehen könnten.

Die Richter stimmten dem zu und erklärten die Negativzinsen zumindest bei Neuverträgen für unbedenklich. »Lediglich bei bestehenden Altverträgen kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Immerhin fehlt in diesem Fall das bewusste Einverständnis der Sparer«, erklärt Rechtsanwältin Antje Lützenberger. Das Urteil soll im Januar 2018 fallen. Die Richter verwiesen schon jetzt darauf, dass der Fall das Potenzial habe, vor dem Bundesgerichtshof zu landen.

Explizit gegen die Bank stellte sich das Landgericht Karlsruhe. Dieses entschied, dass ein Entgelt von 7,50 Euro für die Einzahlung von Bargeld klar zu hoch sei. Immerhin dürfe das vereinbarte Entgelt, das der Erfüllung vertraglicher Pflichten dient, die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. D-AH/nd

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