Gutachter: Senat kann Tegel nicht offenhalten
Der vom Senat als unabhängiger Gutachter eingesetzte ehemalige Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow hat sein Gutachten zur Frage der Tegel-Offenhaltung vorgelegt. In dem 73-seitigen Papier, das am Dienstag veröffentlicht wurde, kommt Paetow zum Schluss, dass der Senat von Berlin angesichts der geltenden Rechtslage gegenwärtig »keine Maßnahmen einleiten, um der Aufforderung des Volksentscheides vom 24. September 2017 nachzukommen, unter Aufgabe der Schließungsabsicht den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel zu sichern«. Allenfalls sei jetzt denkbar, dass Berlin einseitig aus der gemeinsamen Landesplanung mit Brandenburg aussteigt. Ein solcher Ausstieg würde indes frühestens 2025 wirksam werden. Von einem solchen Ausstieg rät der Gutachter indes ab. Grundsätzlich gelte, dass alle Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) wie auch die FBB selbst gebunden sind. mkr
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