Mehr Prüfrechte für den Landesrechnungshof
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Landesrechnungshof hat künftig ein Auge auf den sachgerechten Einsatz von Geldern in der Sozial- und Jugendhilfe oder der Kinderbetreuung in Kommunen und Kreisen. Der Landtag in Schwerin erweiterte dazu die Prüfungsrechte der Behörde. Die Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes fand am Mittwoch im Parlament breite Zustimmung. Die LINKE enthielt sich der Stimme. Der Landtag reagierte mit seinem Beschluss auf Ergebnisse, die der Rechnungshof in einem Sonderbericht zu den kommunalen Sozialausgaben aufgelistet hatte. Die Prüfer waren zu dem Urteil gelangt, dass es bei den Anbietern sozialer Dienste vielfach an Transparenz und an Kontrolle durch die Kommunen mangele, Effizienz oft nicht gegeben sei. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.