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Weitergehende Härte

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und der Union wird auch die Flüchtlingspolitik noch einmal verhandelt

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Für Andreas Scheuer handelt es sich um eine »fest vereinbarte Regelung zum Familiennachzug«, auf die sich die Sondierer von Union und SPD mit ihrem »Vorvertrag« geeinigt haben. Es wurde »alles geregelt«, erklärte der CSU-Generalsekretär am Mittwoch und meint damit: Zu weitergehenden Kompromissen ist zumindest die CSU nicht bereit, da mag die SPD-Führung ihrer rebellischen Basis versprechen, was sie mag. Mit seiner Klarstellung reagierte Scheuer auch auf eine Äußerung seines Unionskollegen, des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU), die schon eher nach Entgegenkommen geklungen hatte. In der Fernsehsendung »NDR Aktuell« hatte der gesagt: »Es ist besser, Familien zusammenzuführen, weil es der Integration in unserem Land hilft.« Gerade als christliche Partei habe die CDU ein Interesse an der Zusammenführung von Familien.

In dem Papier, das die Unterhändler vereinbarten und an dem Scheuer nicht mehr rütteln lassen will, ist zum Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge festgestellt: »Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige läuft aus. An die Stelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte tritt eine Neuregelung ...« In dieser neuen Regelung soll ein »geordneter und gestaffelter« Familiennachzug nur aus humanitären Gründen möglich sein und wird mit Einschränkungen versehen, was den Personenkreis betrifft - keine Straftäter, Gefährder oder auch erst seit Kurzem Verheiratete. Also, Nachzug nur noch für Härtefälle - so haben es die Sondierer bereits verabredet. Was genau die SPD nach ihrem Parteitag nun meint, wenn sie über »weitergehende Härtefallregelungen« verhandeln will, bleibt bisher offen.

Erst 2015 war das Gesetz geschaffen worden, das nicht nur anerkannten Flüchtlingen, sondern eben auch sogenannten subsidiär Geschützten, also mit einem geringeren Schutzstatus versehenen Menschen, meist Bürgerkriegsflüchtlinge, das Recht auf einen Familiennachzug einräumte. Im Jahr darauf wurde es allerdings bis zum März 2018 ausgesetzt; die Zahl der Menschen, die nur noch einen subsidiären Schutz erhielten, nahm ab sofort sprunghaft zu. Nun also war es erklärtes Ziel der Sondierer, das Gesetz von 2015 wieder rückgängig zu machen, das die SPD zu ihren Erfolgen in der Großen Koalition gerechnet hatte. Den Familiennachzug nicht nur »Härtefällen« zu gestatten, sondern auch »weitergehenden Härtefällen«, könnte möglicherweise die Zahl der Begünstigten etwas erhöhen.

Vereinbart hatten die Sondierer von Union und SPD bereits eine Zahl von 1000 »Nachzüglern« pro Monat, also 12 000 im Jahr und dass diese in die Gesamtrechnung eingehen sollen, nach der gesichert sein soll, dass eine Spanne von 180 000 und 220 000 Zuwanderern (ohne Erwerbsmigranten) nicht überschritten wird. Der Begriff der Obergrenze wird im Sondierungspapier zwar nicht verwendet, die Obergrenze damit aber eingeführt. Zugleich werde Deutschland eine freiwillige Aufnahme von 1000 Menschen pro Monat aus Griechenland und Italien auslaufen lassen, heißt es im Sondierungspapier. Gerade erst hat auch das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mitgeteilt, dass eine von Deutschland übernommene Verpflichtung zur anteiligen Aufnahme eines Kontingents von 40 000 Menschen in Lagern Nordafrikas und des Nahen Osten nicht eingehalten werde. Es habe keine Meldung aus Berlin gegeben.

Weil die Zeit knapp wird - im März läuft die Aussetzung des bisher geltenden Rechts auf Familiennachzug aus -, hat die Union im Bundestag bereits ein Gesetz über die Verlängerung der Aussetzung auf den Weg gebracht. Über dieses soll in der nächsten Woche noch der provisorisch eingesetzte Hauptausschuss des Bundestages entscheiden, bevor er tags darauf seine Arbeit einstellt und danach von den üblichen Fachausschüssen ersetzt wird.

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