Wohnungen für normale Mieter statt Touristen

Zweckentfremdungsverordnung gegen den Missbrauch von Ferienwohnungen wirkt / 3953 Ferienwohnungen wurden in normale Mietwohnungen umgewandelt

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Vom »Designer-Loft mit Dachwohnung & Pool« über hunderte Appartments aller Größen in vielen Stadtteilen bietet die Vermieterplattform »airbnb« fast alles, was das Berlinbesucher-Herz begehrt. Wie das große Angebot möglich ist, ist indes fraglich. Denn wie eine aktuelle Recherche des »Inforadios« des rbb zeigt, gibt es in Berlin derzeit nur noch 418 offiziell angemeldete und genehmigte Ferienwohnungen.

Das geht aus Zahlen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervor, die dem »Inforadio« vorliegen. Demnach wurden in den vergangenen zwei Jahren seit der Einführung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots 3953 Ferienwohnungen wieder in normale Mietwohnungen umgewandelt. Allein in Friedrichshain-Kreuzberg wurden 1186 Ferienwohnungen aufgegeben, in Mitte waren es 642.

Richtig zufrieden ist der rot-rot-grüne Senat mit diesem Erfolg allerdings nicht. Die Senatsverwaltung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) ist seit Längerem dabei, das Gesetz zu vereinfachen. Im Gespräch ist, dass das »Home-Sharing«, also das Teilen der eigenen Wohnung, künftig 60 Tage im Jahr legal sein soll. Im Koalitionsvertrag hieß es noch, dass »das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung mit dem Ziel eines umfassenden Wohnraumschutzes« verschärft werden solle. Im Vergleich zu anderen Städten wie Hamburg ist die Berliner Regelung restriktiv. Bis Mai könnte die Neuregelung des Zweckentfremdungsverbotes stehen, erklärte Lompscher am Montag im »Inforadio«.

Vermietungsplattformen hatten die Zweckentfremdung mehrfach auch juristisch infrage gestellt. Derzeit steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus, das bewerten soll, ob Vermieter, die bereits vor der Einführung des Verbots ihre Ferienwohnungen vermietet haben, vom Verbot ausgenommen werden.

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