Viele Angebote, doch nicht alle helfen wirklich

Pflegeversichert - aber richtig

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Es gibt viele Versicherungen, die eigentlich kein Mensch braucht. Eine Reisegepäckversicherung für den Flug an den bulgarischen Sonnenstrand ist überflüssig, und auch das neue Handy vom Weihnachtsmann sollte besser unversichert bleiben. Anderseits gibt es Produkte, die zumindest in bestimmten Lebensphasen sinnvoll sind.

So kann für junge Familien eine Risikolebensversicherung wichtig sein. Auch für Kinder oder Senioren gibt es Policen, die nützlich sein können. Für Kinder ist das eine Kinderinvaliditätsversicherung. Und Senioren können mit einer privaten Pflegezusatzversicherung eventuelle Lücken in einem Pflegefall schließen. Diese Versicherung sollte möglichst noch vor Eintritt ins Rentenalter abgeschlossen werden. Doch gerade Verträge, die wirkliche Lebensrisiken betreffen, sind oft besonders kompliziert und sollten deshalb sorgfältig ausgewählt werden.

Noch unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) war im Jahr 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung bundesweit eingeführt worden. Seither gilt eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Wird heute ein Mensch pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung grundsätzlich die Kosten. In der Praxis deckt sie jedoch meist nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Die verbleibenden »Pflegerestkosten« müssen die Betroffenen selbst übernehmen. Dabei helfen kann eine private Pflegezusatzversicherung.

Das Kleingedruckte macht's

Fachleute unterscheiden drei Formen der privaten Pflegeversicherung: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekosten- sowie die Pflegetagegeldversicherung.

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen bestimmten Betrag pro Tag zur freien Verfügung. Dieses Geld zahlt der Versicherer unabhängig davon, ob der Patient zu Hause von Angehörigen, von einem professionellen Pflegedienst oder im Heim gepflegt wird. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad.

Menschen, die pflegebedürftig sind, erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung einen Pflegegrad von 1 bis 5 und entsprechende Leistungen und Vergünstigungen durch die Pflegekasse. Das volle Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 4 oder 5 gezahlt. In den niedrigeren Pflegegraden erhält der Versicherte nur einen anteiligen Tagessatz. Der Beitrag kann im Laufe der Zeit steigen.

Eine Pflegekostenversicherung erstattet (bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze) die Restkosten, die durch eine professionelle Pflege zu Hause oder im Heim anfallen. Diese müssen durch Belege nachgewiesen werden. Pflegen Familienangehörige, zahlt der Versicherer monatlich eine feste Summe - Rechnungen müssen dafür nicht vorgelegt werden. Gezahlt wird in der Regel erst ab Pflegegrad »2«. Auch bei dieser Versicherungsform können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen.

Bei der »Pflegerentenversicherung« zahlt der Versicherer im Notfall eine bei Vertragsbeginn festgelegte monatliche Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird meist erst ab Pflegegrad »2« gezahlt. Die Rente steht auch hier zur freien Verfügung. Die Beiträge sind bei dieser Form der Zusatzversicherung stabil, doch gilt die Versicherung als deutlich teurer.

Scheitern am Gesundheitstest

Der Beitrag, den der Versicherte zahlen muss, ist abhängig vom Alter, den gewünschten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand. Bei bestehenden Erkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge erheben, Leistungen für bestimmte Situationen ausschließen oder gar den Vertragsabschluss ganz ablehnen.

Eine Möglichkeit - und generelle Alternative - ist in solchen Fällen der sogenannte Pflege-Bahr, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Im Unterschied zu rein privaten Versicherungen fällt hierfür keine Gesundheitsprüfung an. Verträge werden mit 5 Euro im Monat staatlich gefördert. Spätere Auszahlungen sind jedoch recht niedrig und decken häufig nicht alle Restkosten ab.

Kommt eine der Pflegezusatzversicherungsarten in Frage, müssen Verbraucher achtsam sein. Als Mindestanforderung gilt besonders die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit: Sie sollte sich an der Einstufung der gesetzlichen Pflegekassen orientieren! Bei einer Pflege zu Hause sollten die Leistungen für Angehörige die gleichen sein wie für professionelle Pflegedienste.

»Interessierte sollten sich stets individuell beraten lassen«, rät Expertin Sabine Weiß-Gränzer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Nicht in jeder Lebenslage sei ein Vertragsabschluss überhaupt sinnvoll. Individuelle Hilfe erhält man bei allen Verbraucherzentralen oder auch per E-Mail-Beratung unter www.verbraucherzentrale-bran denburg.de/emailberatung.

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