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- Verstöße gegen den Mindestlohn
Zumindest das Mindeste
Grit Gernhardt regt sich darüber auf, dass Firmen den Mindestlohn unterlaufen
Der Mindestlohn heißt Mindestlohn, weil er den Mindestbetrag des Lohnes festlegt, den der Gesetzgeber als zum Leben ausreichend erachtet. Nun kann man geteilter Meinung darüber sein, ob die derzeit geltenden 8,84 brutto Stundenlohn das Kriterium »zum Leben ausreichend« erfüllen, aber es ist immerhin besser als nichts. Doch neben all den Schlupflöchern, die die Politik auf Drängen der Unternehmen beim Gesetzesbau ohnehin offengelassen hat, haben sich die Firmen offenbar auch selbst noch einige dazugebastelt, wie eine aktuelle Studie der Böckler-Stiftung zeigt.
Demnach erhalten auch viele Angestellte, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, weniger als den Mindestlohn. Nur kann man das schwer kontrollieren, denn meist wird die Regelung unter der Hand umgangen, etwa indem die Beschäftigten ohne Bezahlung regelmäßig länger arbeiten als arbeitsvertraglich vorgesehen. Auch fehlt es an Kontrolleuren und das wissen die Unternehmen genau. Die Androhung von Strafen bei Regelbruch nützt wenig, wenn klar ist, dass niemand da ist, der die Einhaltung der Regel kontrolliert.
Ein Dilemma, das nur durch mehr Personal in der zuständigen Behörde zu lösen wäre - und durch den deutlich geäußerten politischen Willen, dass der Mindestlohn wirklich für alle gilt und nicht so etwas wie eine nette, aber unverbindliche Empfehlung darstellt. Das wäre das Mindeste.
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