»Radikalenerlass« wirkt nach

Niedersachsen arbeitet Berufsverbote auf. Viele Betroffene haben psychische Probleme

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 3 Min.

Rolf Günther trat am 1. Februar 1976 eine Stelle als Lehrer an einem Gymnasium in Wolfenbüttel an. Er sollte dort unter anderem Gemeinschaftskunde unterrichten. Doch schon in der zweiten Unterrichtsstunde war Schluss. Der Schulleiter kam in die Klasse. »Herr Günther, Sie können nicht weiter unterrichten«, sagte er. »Ihre Vereidigungsurkunde ist nicht gekommen.« Am 2. Februar um 8.40 Uhr war Günther wieder raus aus dem Schuldienst.

Eine anschließende Anhörung bei der Bezirksregierung besiegelte das Berufsverbot für den Pädagogen. Dass er an der Universität für den der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahe stehenden Marxistischen Studentenbund kandidiert und die DKP-Hochschulgruppe dem »Genossen Rolf Günther« in einer Anzeige zur Hochzeit gratuliert hatte, reichte der Behörde, um ihn als DKP-Mitglied und Verfassungsfeind zu verorten. Günther war ein Opfer des sogenannten Radikalenerlasses vom Februar 1972. Initiiert von der sozial-liberalen Bundesregierung unter der Führung von Willy Brandt, sollte dieser Runderlass der Landesregierungen die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst verhindern. Beamte und Angestellte hatten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für diese einzutreten.

Weil jeder Einzelfall geprüft und entschieden werden musste, gab es vor Einstellungen, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Ein Bewerber, dem der Geheimdienst verfassungsfeindliche Aktivitäten bescheinigte, wurde nicht eingestellt oder aus dem Dienst entfernt.

Der Erlass sollte sich gegen Links- und Rechtsextremisten richten. Betroffen waren aber vor allem Mitglieder kommunistischer und anderer linker Organisationen. 1979 kündigte die Bonner Koalition aus SPD und FDP den Radikalenerlass auf. In den Bundesländern dauerte seine Abschaffung noch bis zum Beginn der 90er Jahre. Bis dahin wurden in der Bundesrepublik rund 3,5 Millionen Personen überprüft. An die 2000 Lehrer und Hochschullehrer, Lokomotivführer und Briefträger wurden nicht eingestellt oder entlassen.

In Niedersachsen hob die damalige rot-grüne Landesregierung den »Radikalenerlass« im Jahr 1990 auf. Im Koalitionsvertrag hieß es: »Die Regelanfrage wird abgeschafft. Der Radikalenerlass wird aufgehoben, die Opfer der Berufsverbote werden soweit möglich rehabilitiert.«

Und im Dezember 2016 beschloss der Landtag, ebenfalls mit rot-grüner Mehrheit, als erstes Bundesland, die Zeit der Berufsverbote wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Am Montag stellte die Landesbeauftragte Jutta Rübke ihren rund 200 Seiten umfassenden Bericht vor. Die frühere SPD-Landtagsabgeordnete hat mit einem Team ein Jahr lang Betroffene von Berufsverboten befragt und ihre Schicksale recherchiert.

In rund 172 000 Fällen forschten in Niedersachsen demnach der Verfassungsschutz und die Staatsschutzabteilungen der Polizei nach etwaigen Verfassungsfeinden. 200 neue Mitarbeiter stellte der Landesverfassungsschutz hierfür ein. »Jede Form der öffentlichen Aktivität wurde erfasst«, sagte der an der Aufarbeitung beteiligte Historiker Wilfried Knauer. Die staatliche Schnüffelei und Registrierung habe sich auch auf Sticker, Aufkleber oder vermeintlich verfängliche Leserbriefe in Zeitungen erstreckt. Sogar Familienanzeigen seien durchforstet worden. 141 Bewerber durften nicht in den öffentlichen Dienst, 271 wurden entlassen.

Die Betroffenen standen quasi über Nacht auf der Straße. Um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, nahm Rolf Günther Hilfsarbeiten an und fuhr Lkw. An der Volkshochschule Hannover konnte er Kurse geben: Rhetorik für Senioren und Englisch im Knast. Schließlich bekam er eine halbe Stelle in einer Buchhandlung.

Parallel betrieb Günther seine Wiedereinstellung: Zunächst mit einer Petition an den niedersächsischen Landtag, die sein Anwalt, der spätere Kanzler Gerhard Schröder, einreichte. Dann vor dem Verwaltungsgericht, das dem Kläger bestätigte, aufgrund seiner linken Gesinnung ein Verfassungsfeind zu sein. Das Oberverwaltungsgericht kassierte das Urteil und schloss einen Vergleich, doch es dauerte bis 1991, bis Günther wieder verbeamtet wurde.

»Bei vielen, die direkt und unmittelbar betroffen sind, gibt es bis heute psychische Einschränkungen bis hin zu Depressionen«, schreibt Rübke in der Studie. Sie verlangte Konsequenzen. Die Berufsverbote müssten öffentlich diskutiert und Teil der politischen Bildung im Land werden. Rübke will dem Landtag empfehlen, auch über eine finanzielle Entschädigung der Betroffenen zu beraten.

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