NRW-Unis sollen wieder Anwesenheitslisten führen können
Düsseldorf. Universitäten in Nordrhein-Westfalen sollen künftig wieder die Anwesenheit von Studierenden in Seminaren verlangen können. Die schwarz-gelbe Landesregierung legte am Dienstag Eckpunkte für die Novelle des NRW-Hochschulgesetzes vor. Damit soll unter anderem das von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführte Verbot von Anwesenheitspflichten gekippt werden. Stattdessen sollen die Hochschulen künftig freie Hand haben, ob und in welchen Bereichen sie die Anwesenheit der Studenten verlangen. »Die Lehrenden und Lernenden vor Ort sollen über diese Fragen in den Hochschulgremien gemeinschaftlich selbst entscheiden«, heißt es in den Eckpunkten. Die Gesetzesreform soll nach Angaben des Wissenschaftsministeriums bis zum Sommer 2019 durch den Landtag sein und könnte zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten. Die Gesetzesreform soll nach Angaben des Wissenschaftsministeriums bis zum Sommer 2019 durch den Landtag sein und könnte zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten. Bei der Vertretung der Studierenden in NRW stieß die geplante Anwesenheitspflicht auf Kritik. dpa/nd
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