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- Fußballklub will Geldstrafe nicht hinnehmen
Babelsberg droht Ausschluss aus Regionalliga
SVB wehrt sich gegen Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbands unter anderem wegen des Rufes »Nazischweine raus« / Protest bei Rückrundenauftakt im Karl-Liebknecht-Stadion erwartet
Berlin. Dem Fußballteam des SV Babelsberg 03 (SVB) droht der Ausschluss aus dem Spielbetrieb der Regionalliga. Grund ist, dass der Verein eine Geldstrafe von 7000 Euro nicht zahlen und die Frist des Nordostdeutschen Fußball-Verbands (NOFV) verstreichen lassen will. Sie läuft an diesem Freitag ab – am Abend will der Klub in die Rückrunde starten. Babelsberg protestiert gegen ein Urteil des Verbands unter anderem wegen des Rufes »Nazischweine raus« und will eine Neubewertung der Ereignisse beim Spiel gegen den FC Energie Cottbus am 28. April 2017 erreichen.
Das Brandenburg-Derby wurde mehrfach unterbrochen. Fans beider Vereine zündeten Pyrotechnik. Mehrere Cottbusser Anhänger stürmten den Platz und in Richtung der Heimfans. Während des gesamten Spiels waren aus dem Energie-Block antisemitische, antiziganistische und rassistische Rufe zu hören. Mehrmals wurde der Hitlergruß gezeigt. All das ist auf Foto- und Videomaterial festgehalten – fand aber nach Ansicht des SVB unzureichend und verfälscht Eingang in die anschließenden Sportgerichtsverfahren.
Der SVB war nach dem Regionalligaspiel durch den NOFV wegen Zünden von Pyrotechnik und des Rufes »Nazischweine raus« durch »eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt« zur Zahlung der besagten 7000 Euro verurteilt worden. Cottbus musste wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Spielen dagegen »nur« 6000 Euro zahlen. Ein zweites Urteil wegen »rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen« mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Berufung von Energie sogar aufgehoben. In diesem Fall hat zwischen der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bunds Revision eingelegt.
Babelsberg hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach an den DFB gewandt und um Hilfe gebeten. Dass auch das Urteil gegen den SVB vom DFB-Bundesgericht überprüft wird, ist aber wohl nicht zu erwarten. Rainer Koch, der für Recht und Satzungsfragen zuständige erste DFB-Vizepräsident, verwies gegenüber den »Potsdamer Neuesten Nachrichten« (PNN) auf die eigenständige unabhängige Verbandsgerichtsbarkeit des NOFV. Nur in absoluten Ausnahmefällen würden Entscheidungen der Landes- und Regionalverbände überprüft. Das gelte laut Koch »insbesondere dann, wenn rassistisches Verhalten ungeahndet bleibt. Dies ist im Verfahren gegen Energie Cottbus der Fall, nicht hingegen im Verfahren gegen den SV Babelsberg.«
Bei einem Verstreichen der Zahlungsfrist könnte Babelsberg hart sanktioniert werden. »Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden«, sagte Michael Flottron von NOFV der dpa. »Man will uns durch die Androhung des Ausschlusses aus dem Spielbetrieb zwingen, zu bezahlen«, kommentiert Babelsbergs Vereinspräsident Archibald Horlitz das Vorgehen in der »Märkischen Allgemeinen Zeitung« (Donnerstag). Und spricht zugleich seinerseits eine Drohung aus: »Wenn wir gezwungen werden, dann werden wir noch mehr Öffentlichkeit herstellen. Wir haben eine kreative Fanszene und viele Unterstützer. Das gibt einen Flächenbrand, das kann ich dem NOFV versprechen.«
Am Mittwoch veröffentlichte der SVB einen Aufruf zu friedlichem Protest gegen den NOFV. Denn nicht nur aus den Reihen der Babelsberg-Fans ist Wut auf den Verband zu spüren, auch der Gegner am Freitagabend – die BSG Chemie Leipzig – wehrt sich aktuell gegen ein Urteil des NOFV. »Wer trotz Einschaltung und des klaren Fingerzeigs des DFB leise Zweifel an der Lernfähigkeit der NOFV-Gerichtsbarkeit hatte, wurde dieser Tage mit der Verurteilung von Chemie Leipzig, unserer Gäste am kommenden Freitag, zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro in seiner Vermutung bestätigt«, heißt es von Babelsberg. Auch bei dieser Entscheidung zum Leipziger Derby von Ende November seien »die verbalen rassistischen, homophoben und antisemitischen Ausschreitungen auf Seiten der Fans von Lok Leipzig« vom NOFV-Sportgericht nicht berücksichtigt worden.
Erst am Wochenende berichtete der Deutschlandfunk über die Fälle. Der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts, Stephan Oberholz, räumte ein, dass es ein Fehler gewesen sei, den »Nazischweine raus«-Ruf im Urteil gegen Babelsberg zu nennen. »Da sind wir auch Manns genug, das klar darzustellen – das hätte man besser rausgelassen«, so Oberholz. Der SVB-Vorstandsvorsitzende Horlitz erwartet deshalb die Wiederaufnahme des Verfahrens. »Alles andere als eine Neubewertung des Urteils ist unvorstellbar«, sagte Archibald Horlitz gegenüber den PNN.
In einem am Donnerstagmittag veröffentlichten offenen Brief an den NOFV bekräftigte der SVB-Vorstand seine Bereitschaft für eine Einigung. Der Verein sei bereit, »denjenigen Teil des Urteils und eine daraus resultierende Strafe zu akzeptieren, der sich auf die Verwendung von Pyro bezieht. Aber eben nur und ausdrücklich diesen Teil«. Babelsberg betonte zudem, dass es bis jetzt keine Gelegenheit bekommen habe, seine Sicht dem Sportgericht persönlich vorzutragen. Agenturen/nd
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