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Das Blenden der Kriminalstatistik
Tobias Singelnstein erklärt, warum sich die öffentliche Debatte über Straftaten von Geflüchteten nicht an den Zahlen der Polizei orientieren sollte
Die öffentliche Debatte über Kriminalität - aktuell etwa über Straftaten von Geflüchteten wie im Fall Kandel - orientiert sich meist an der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die vom Bundeskriminalamt geführt wird. Dort verzeichnet die Polizei die von ihr abschließend ermittelten Strafverfahren. Sie zählt jährlich gut 6,3 Millionen Fälle, 2016 zum Beispiel 6 372 526. Indes lassen sich der Statistik kaum belastbare Informationen über das Kriminalitätsaufkommen in der Gesellschaft und dessen Entwicklung entnehmen.
Erstens gibt die PKS nur die Verfahren wieder, die der Polizei bekannt geworden sind. Diesem sogenannten Hellfeld steht das Dunkelfeld gegenüber, dass alle nicht erfassten Taten beinhaltet. Dieses Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer als das Hellfeld. Den Strafverfolgungsbehörden wird nur ein sehr geringer Anteil der tatsächlich begangenen Straftaten bekannt. Aus der Entwicklung des Hellfeldes lassen sich auch keine belastbaren Schlüsse auf die Entwicklung des Dunkelfeldes ziehen. So ist es etwa möglich, dass im Hellfeld die Zahl der bekannt gewordenen Fälle zunimmt, während zugleich im Dunkelfeld eine stärkere Abnahme zu verzeichnen ist, sodass tatsächlich ein Kriminalitätsrückgang vorliegt.
Zweitens stellt das in der PKS verzeichnete Hellfeld keinen repräsentativen Ausschnitt des Kriminalitätsaufkommens dar. Es handelt sich vielmehr um eine stark verzerrte Auswahl. Einschlägige Handlungen müssen zunächst wahrgenommen und als Straftat bewertet werden, um in die Statistik zu gelangen. Dies ist bei manchen Straftaten einfacher als bei anderen. So werden Straftaten, die im öffentlichen Straßenland begangen werden und ein individuelles Opfer aufweisen, eher entsprechend eingeordnet als Delikte, die »nur« die Allgemeinheit schädigen oder äußerlich nur schwer von legalen Verhaltensweisen zu unterscheiden sind. Dies führt dazu, dass etwa Straßenkriminalität eher Eingang in die Statistik findet als viele Wirtschaftsstraftaten. Ebenso unterliegen nicht alle Menschen der gleichen Kontrollintensität durch Bürger und Polizei. So werden junge Männer und Personen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, stärker in den Blick genommen.
Wird ein Verhalten als Straftat wahrgenommen, muss es sodann noch der Polizei bekannt werden. Dies geschieht in etwa 90 Prozent der Fälle durch eine private Anzeigeerstattung. Für das Aussehen der Kriminalstatistik ist also entscheidend, aus welchen Gründen Bürger eine wahrgenommene Straftat anzeigen oder davon absehen. Zentrale Aspekte dabei sind die Schadenshöhe, eine Anzeigepflicht von Seiten einer Versicherung und die wahrgenommenen Erfolgsaussichten einer Anzeige. Daher variiert die Anzeigebereitschaft von Delikt zu Delikt sehr stark.
Drittens schließlich ist zu berücksichtigen, dass die PKS lediglich eine polizeiliche Bewertung des bekannt gewordenen Geschehensablaufs abbildet. Die Statistik berücksichtigt also nicht, wie die gezählten Strafverfahren ausgehen. Den jährlich erfassten gut 6,3 Millionen Fällen stehen weniger als eine Million Verfahren gegenüber, die von den Staatsanwaltschaften jährlich vor Gericht gebracht werden. So wurden 2016 etwa 43 4581 Ermittlungsverfahren durch Anklageerhebung abgeschlossen, in 547 437 Verfahren wurde ein Strafbefehl beantragt.
Zusammengefasst bildet die PKS nur das polizeiliche Registrierungsverhalten ab. Dabei sind manche Delikte und Personengruppen - etwa Geflüchtete - stark überrepräsentiert, während andere nur selten Eingang in die Statistik finden. Angesichts dessen können der PKS allenfalls grobe Anhaltspunkte für das tatsächliche Kriminalitätsaufkommen und seine Entwicklung entnommen werden. Eine Debatte über Kriminalität, die sich unhinterfragt auf die Zahlen der PKS stützt, geht von falschen Voraussetzungen aus und hat schon ihren Ausgangspunkt falsch gewählt.
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