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  • Streit um "Nazischweine raus"-Ruf

NOFV will bis Dienstag über Verfahren gegen Babelsberg entscheiden

Der Nordostdeutsche Fußballverband prüft nach Nichtzahlung von Geldstrafe, ob er das Verbandsgericht anruft

  • Lesedauer: 3 Min.

Potsdam. Der SV Babelsberg 03 muss im Streit mit dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) um eine ausstehende Strafzahlung mit einer Spielsperre rechnen. Nach »ausgiebiger Prüfung« will der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) bis spätestens Dienstag darüber entscheiden, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten gestellt wird. »Wir sind gut beraten, dazu vorbereitende Maßnahmen zu treffen«, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs am Montag. Der Verein habe die Strafe von 7000 Euro, die der NOFV unter anderem wegen des Rufes »Nazischweine raus« verhängt hatte, bis Montag wie angekündigt nicht gezahlt.

Laut Fuchs könnte der Verein in einem Verfahren dazu verurteilt werden, Verpflichtungen gemäß Paragraf 28 nachzukommen. In dem Abschnitt der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV heißt es wörtlich, dem Verein sei »eine Spielsperre bis zum Tag der Erfüllung der Verpflichtung(en) anzudrohen«. Für diesen Fall kündigte der Viertligist den Gang vor ein ordentliches Gericht an.

SVB-Präsident Archibald Horlitz sieht in einem »bisher nie angewendeten« Ausschluss vom Spielbetrieb »quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht«. Der NOFV scheine jegliches Augenmaß verloren zu haben. Der Vorstandschef weist zudem darauf hin, dass der Verband mit einer solchen Entscheidung auch entgegen jüngster Ankündigungen des DFB handeln würde, der auf Kollektivstrafen verzichtet. »Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt«, sagte Horlitz bereits am Freitag, nachdem Michael Flottron vom NOVF mit dem Ligaauschluss drohte. »Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden«, hieß es von Flottron gegenüber dpa.

Babelsberg war wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und des »Nazischweine raus«-Rufes im Spiel gegen Energie Cottbus im April 2017 verurteilt worden. Der Verein sieht in der Entscheidung unberücksichtigt, dass die Äußerung in Richtung des Gästeblocks eine Erwiderung auf die antisemitischen und neonazistischen Äußerungen des Cottbuser Anhangs war. »Solange auch nur der leiseste Anschein erweckt wird, dass das sanktioniert wird, können wir das Urteil nicht akzeptieren«, sagte Vorstandschef Archibald Horlitz. »Die Sanktion für das Abbrennen von Pyrotechnik nehmen wir hingegen hin.«

Babelsberg monierte bereits kurz nach Bekanntwerden des Sportgerichtsurteils zum Cottbus-Spiel vom 19. Juni 2017, dieses sei »inhaltlich fragwürdig und entspricht formal keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen«. Der Versuch, gegen das Urteil Einspruch einzulegen, sei nicht angenommen worden, weil die Berufungsschrift nicht namentlich unterschrieben war – laut SVB gängige Praxis im Kontakt mit dem Verband. Agenturen/nd

Lesen Sie auch: »Im Maschinenraum« – Christoph Ruf zum skandalösen Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes gegen den SV Babelsberg 03

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