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Konzern schlägt Whistleblower
Beratungsfirma gewinnt Prozess gegen LuxLeaks-Journalisten
Eigentlich war der Prozess, der sich Dienstagmorgen am Tribunal de Grande Instance (TGI) in Metz abspielte, nur ein Nebenschauplatz des LuxLeaks-Skandals. Und eigentlich sah alles so aus, als ob der Journalist Édouard Perrin gegen die Beratungsfirma Price Waterhouse Coopers (PwC) gewinnen würde. Doch es kam anders.
Die Affäre begann am 28. November 2014. Damals nahmen Gerichtsvollzieher, Anwälte und Experten von PwC mit Hilfe der Gendarmerie das Haus des Whistleblowers Raphaël Halet in Viviers (Lothringen) auseinander. Die Hausdurchsuchung war tags zuvor von PwC angefragt und von einer Richterin des TGI Metz genehmigt worden. Das Ziel war es zu beweisen, dass Raphaël Halet die zweite Quelle des Investigativjournalisten Perrin war. Dieser hatte schon zwei Jahre zuvor mit den von Antoine Deltour bei PwC mitgenommenen Tax Rulings eine »Cash Investigation«-Sendung im französischen Fernsehen produziert, die nicht nur in Luxemburg für viel Furore gesorgt hatte.
Die beschlagnahmten Computer, Datenträger und Dokumente bewiesen diese Annahme und dienten als Vorlage für die Nebenklage von PwC gegen Deltour, Halet und Perrin im Großherzogtum, sowie für die luxemburgische Staatsanwaltschaft, die sich ebenfalls auf die so gewonnenen Erkenntnisse stützte. Es ging vor allem um einen digitalen »toten Briefkasten« - eine E-Mail-Adresse, die sowohl Halet als auch Perrin öffnen und so kommunizieren konnten, ohne Nachrichten digital verschicken zu müssen. Diese Methode benutzte PwC, um Whistleblower und Journalisten als »Banditen« zu diskreditieren.
Als Perrin PwC vor dem TGI Metz verklagte, ging es ihm vor allem ums Prinzip: Die Hausdurchsuchung war angesetzt worden, um eine Quelle aufzudecken, die einem Journalisten zuarbeitete. Dass dies gegen den Quellenschutz verstieß und kommerzielle vor öffentliche Interessen stellt, sollte eigentlich einleuchten. Zumal nicht nur der Staatsanwalt sich freiwillig meldete, um auszusagen (was in einem sogenannten »Référé«-Verfahren sehr außergewöhnlich ist), sondern auch, weil die Richterin, die die Hausdurchsuchung genehmigt hatte, öffentlich bekannt hat, dass sie das Papier nach ihrer heutigen Kenntnis nicht unterschrieben hätte.
Aber der Richter des TGI Metz sah es nicht so. Laut dem Urteil, das dem »nd« vorliegt, konnte das Gericht nicht erkennen, dass Perrin »das Allgemeingut oder die Interessen der Journalisten verteidigt haben soll«. Des Weiteren wird argumentiert, dass Perrin von der Hausdurchsuchung nicht persönlich betroffen war, dass das Gesuch, Halets Haus auf den Kopf zu stellen, nicht dazu diente, den Quellenschutz auszuhebeln und dass Perrin drei Jahre nach genannter Durchsuchung auch kein persönliches Interesse daran hätte, diese als illegal erklären zu lassen. Halet selbst hat sich am Prozess freiwillig beteiligt um zu intervenieren. Klagen konnte er nicht: Nachdem seine Identität aufgeklärt war, unterschrieb er eine Übereinkunft mit seinem Ex-Arbeitgeber PwC, die rechtliche Schritte gegen die Durchsuchung ausschließt.
Perrin selbst, der nicht nur die Gerichtskosten tragen, sondern zusätzlich eine Strafe von 3000 Euro bezahlen muss, gab sich am Dienstag schockiert: »Ich verstehe es nicht. Der Richter hatte alle Karten in der Hand, er wusste genau, was auf dem Spiel steht. Aber auch das Eingreifen des Staatsanwalts hat ihn nicht davon abbringen können, hier kommerzielle Interessen über das Gemeingut zu stellen. Er hat noch nicht einmal meine Qualität als Journalist anerkannt, dabei bin ich auch noch Präsident des investigativen Kollektivs ›Informer n’est pas un délit‹ (Informieren ist kein Delikt, die Red.).« Perrin hat inzwischen angekündigt gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
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