Experten plädieren für gesetzliche Klarstellung
Sterbehilfe
Die Richter hatten damals entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet sein kann, Patienten in »extremen Notlagen« den Erwerb todbringender Mittel zu gestatten.
Das Urteil sorgte für einen Aufschrei unter Experten. Die Erlaubnis für den Erwerb tödlich wirkender Medikamente galt bis dahin als Tabu. Viele Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungsrechtlich nicht haltbar
Nun hat ein Rechtsgutachten über das umstrittene Urteil zur staatlich legitimierten Abgabe tödlich wirkender Medikamente die Diskussion über neue gesetzliche Regelung weiter entfacht. Das Gutachten mache abermals deutlich, »dass solche Fragen nicht durch Gerichte geklärt werden können, nicht einmal durch das Bundesverfassungsgericht«, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock. »Der Gesetzgeber, also das Parlament, muss jetzt handeln.«
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält das für »verfehlt«. Das Bundesverfassungsgericht müsse für Klarheit sorgen, forderte er.
Das jetzt vorliegende Gutachten stammt Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht. Darin äußern Kritiker Zweifel, dass eine Behörde die richtige Stelle ist, um über legitime oder nicht legitime Sterbewünsche zu entscheiden.
Di Fabio argumentiert, es gebe keine verfassungsrechtliche Schutzpflicht, Sterbewilligen für den Suizid notwendige Mittel zu verschaffen. Zudem warf er dem Bundesverwaltungsgericht vor, in unzulässiger Weise in den Kompetenzbereich des Gesetzgebers einzugreifen. Der Bundestag hatte 2015 die organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt. Kritiker des Urteils, darunter eine Mehrheit des Deutschen Ethikrats, sahen dieses Gesetz durch das Leipziger Urteil konterkariert.
Der Vorsitzende des Ethikrates sieht daher jetzt auch den Gesetzgeber in erster Linie zum Handeln aufgefordert: »Es stünde unserem Gemeinwesen gut an, diese für das Zusammenleben elementare Frage offen und dann ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag zu diskutieren und dort gesetzliche Klarheit zu schaffen.«
Inzwischen plädiert auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein neues Gesetz. »Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden«, so Gröhe.
Zwar einig im Ziel, das Urteil nicht zur Umsetzung gelangen zu lassen, widerspricht die Stiftung Patientenschutz dem Gesundheitsminister aber beim Weg dahin. Es könne nicht sein, »dass der Gesetzgeber durch eine fragwürdige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voreilig zum Handeln gezwungen wird«, so Brysch. Er plädierte dafür, dass die Bundesregierung Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreicht und damit das höchste deutsche Gericht entscheiden lässt. Auf diese Variante verweist Di Fabio neben der Möglichkeit einer gesetzlichen Klarstellung auch in seinem Gutachten.
Brysch betont, das neue Gesetz sei keine Lösung für die bislang 83 Antragsteller. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte waren in der Folge des Urteils weitere Anträge auf den Erwerb tödlich wirkender Medikamente eingegangen. Über die aktuell vorliegenden 83 Anträge soll aber erst entschieden werden, wenn Klarheit über die Rechtslage herrscht. Das Bundesinstitut prüft derzeit das Gutachten, das es selbst bei Di Fabio in Auftrag gegeben hat. epd/nd
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