- Politik
- Debatte über 219a
SPD-Rückzug bei Informationsverbot für Schwangerschaftsabbruch
Im Bundestag werden am Donnerstag nur die Anträge von LINKE, Grünen und FDP debattiert / Sozialdemokraten wollen nicht gegen CDU/CSU arbeiten
Berlin. Die SPD will ihren Antrag zur Debatte über das Informationsverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen am Donnerstag doch nicht einreichen. Stattdessen wollen die Sozialdemokraten mit der Union um eine Einigung ringen. »Wir setzen weiter auf Gespräche mit CDU/CSU, Grünen, LINKEN und FDP«, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl am Dienstag in Berlin.
Am Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung Gesetzentwürfe von FDP, LINKEN und den Grünen, die auf eine Abschwächung beziehungsweise die Streichung des Informationsverbots abzielen. Die Union lehnt die Streichung des Paragrafen 219a hingegen ab. Deshalb war zunächst von einem gemeinsamen Vorgehen allein von SPD, FDP, Linken und Grünen ausgegangen worden, die zusammen eine Mehrheit hätten.
Die LINKE kritisiert die SPD für ihren Rückzug. »Ich finde es bedauerlich, dass die SPD zur morgigen Lesung nicht ihren eigenen Gesetzesantrag einbringt und nicht die Zeit bis zur Regierungsbildung nutzt, um ihre eigene Position selbstbewusst zu vertreten«, sagte die frauenpolitische Sprecherin Cornelia Möhring gegenüber »nd«. Sie gehe aber trotzdem davon aus, dass die SPD sich nicht »den ablehnenden und rückwärtsgewandten Position der CDU/CSU und AfD anschließen werde, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird.« Zusammen mit den Grünen und der FDP müsse der überalterte Paragraf abgeschafft werden.
Hintergrund der Debatte ist ein Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr, mit dem eine Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war. Sie hatte im Internet über die Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch informiert.
»Wir müssen sicherstellen, dass Frauen sich objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren können und Ärzte sich dadurch nicht strafbar machen«, erklärte auch Högl. Denkbar sei eine Kompromisslösung, wonach der Strafrechtsparagraf zwar nicht gestrichen wird, durch eine gesetzliche Klarstellung die Rechtsunsicherheit für Ärzte aber beseitigt wird. »Möglicherweise gehen wir am Ende den Weg über Gruppenanträge«, so Högl. AFP/nd
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