Polen tut zu wenig für saubere Luft
Bei Nichtumsetzung des EuGH-Urteils drohen Strafen
Luxemburg Polen unternimmt seit Jahren zu wenig gegen Luftverschmutzung und bricht damit EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die Rechtssprechung könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben, denn die EU-Kommission erwägt eine ähnliche Klage gegen die Bundesrepublik wegen dauerhafter Überschreitung von EU-Grenzwerten.
Im Falle Polens ging es um zu hohe Konzentrationen von Feinstaub, der Lungenkrankheiten auslösen kann. Seit 2008 gelten in der EU Grenzwerte, seit 2010 die Pflicht, Überschreitungen so rasch wie möglich abzustellen. In Polen wurden die Grenzen nach Angaben des EuGH zwischen 2007 und 2015 in 35 Gebieten tageweise überschritten. In neun Gebieten wurden die Jahresgrenzwerte regelmäßig nicht eingehalten.
Aus Sicht des Gerichts handelt es sich um ein fortdauerndes Problem. Polen habe sich zu lange Fristen für die Lösung gesetzt. In Plänen sei ein Ende der Überschreitungen erst für 2020 bis 2024 vorgesehen. Das Gericht hält fest, »dass die Umsetzung der Richtlinie in das polnische Recht nicht geeignet ist, die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich zu gewährleisten«. Wegen der Vertragsverletzung muss Polen das Urteil »unverzüglich« umsetzen. Ist die Kommission der Auffassung, dass Polen dem nicht nachkommt, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Auch gegen Deutschland führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die Luftgrenzwerte für Stickoxid nicht eingehalten werden. Zuletzt hatte die Kommission Gegenmaßnahmen gefordert. Die Bundesregierung hatte daraufhin Vorschläge ins Gespräch gebracht. Ob dies genügt, will Brüssel bis März prüfen. Andernfalls droht auch Deutschland eine Klage. Agenturen/nd
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