Leserpost
Hausärzte dürfen keine Totenscheine ausstellen
Zu »Behördengänge beim Todesfall«, ratgeber vom 31.1., S. 2:
Hierzu ist ein wichtiger Hinweis nötig: Seit einiger Zeit dürfen Hausärzte grundsätzlich nicht mehr Totenscheine ausstellen. Das hat der Gesetzgeber untersagt, zumindest im Land Berlin. Hier muss man einen »Leichenschauschein« grundsätzlich von einem amtlich eingesetzten Leichenbeschauer ausfertigen lassen, der dafür zwischen 80 und 100 Euro verlangt - für eine Tätigkeit von etwa fünf Minuten. Dagmar K., Berlin
Taxi 24 - bestellt, aber nicht gekommen
Meine Frau und ich wollten nach Sardinien fliegen und hatten per Mail zu 7 Uhr ein Taxi nach Tegel bestellt. Wir erhielten von dem Unternehmen Taxi 24 per Mail zweimal schriftlich die Bestätigung. Doch leider kam das Taxi nicht. Auf meinen sofortigen telefonischen Rückruf bekam ich zur Antwort: Wohl vergessen. Wir können auch kein Taxi schicken. Ich gebe ihnen zwei Rufnummern, versuchen sie es dort. Beide Rufnummer waren immer besetzt, so dass wir schließlich mit dem eigenen Pkw nach Tegel gefahren sind. Dort mussten wir für sieben Tage 179 Euro Parkgebühr zahlen. Nach Reiserückkehr haben wir von Taxi 24 die Ausgaben für die Parkgebühren zurückgefordert, weil das Unternehmen den Vertrag nicht eingehalten hat. Keine Reaktion. Nicht mal eine Entschuldigung.
Peter Großmann, Berlin
Organspende rettet nicht immer Leben
Zu »Banges Warten auf Niere, Leber oder Herz«, ratgeber vom 10.1., S. 1:
Es stimmt, dass eine Organspende Leben retten kann; aber durch sie wird auch Leben vernichtet, nämlich das des Organspenders. So werden sogenannten Hirntoten bei schlagendem Herzen Organe entnommen, schließlich auch das Herz. Es wäre höchste Zeit, dass den Menschen die Wahrheit über die Explantation von sogenannten Hirntoten gesagt wird, damit sie - wenn ihnen nicht zum Weiterleben verholfen werden soll - informiert entscheiden können zwischen Sterbehilfe durch Organspende und Sterben in Anwesenheit ihrer Lieben. Durch die Hirntoddefinition wird rein theoretisch der Tod des Menschen in die Sterbephase vorverlegt.
Alfons Grau, Erlangen
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