• Politik
  • Gerichtsprozess gegen Fabio V.

Verfahren gegen G20-Aktivisten geplatzt

Zuständige Richterin des Amtsgerichts Hamburg ist krank und geht im März in Mutterschutz

  • Niklas Franzen
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Verfahren gegen den italienischen G20-Aktivisten Fabio V. ist geplatzt. Das bestätigte die Verteidigerin des Angeklagten, Gabriele Heinecke, dem »nd«. Grund für die Absage: Die zuständige Richterin des Amtsgerichts Hamburg hat sich krank gemeldet. Da sie hochschwanger ist und im März ihren Mutterschutz beginnt, kann sie den Prozess nicht fortführen, da maximal ein Monat zwischen zwei Hauptverhandlungsterminen verstreichen darf. Deshalb muss der Prozess wahrscheinlich komplett neu aufgerollt werden – entweder von der Richterin nach ihrem Mutterschutz oder einer/einem neuen Richter*in. Heinecke zeigt sich »irritiert darüber, dass es nicht die Möglichkeit gegeben hat, das Verfahren zu Ende zu führen«.

Der Fall von Fabio V. wurde zum Symbol für die Repression gegen linke Demonstrant*innen beim G20-Gipfel. Der damals 18-jährige V. wurde am 7. Juli auf der Industriestraße Rondenbarg festgenommen. Ihm wird vorgeworfen sich dort an einer Demonstration beteiligt zu haben, bei der Gipfelgegner*innen Steine auf Polizist*innen geworfen haben. Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs wurde V. angeklagt. Der Aktivist saß bis Ende November für fast fünf Monate in Untersuchungshaft. Bundesweit sorgte der Fall für Empörung. Eine Solidaritätskampagne forderte über die Grenzen von Hamburg hinweg die Freilassung des Italieners.

In den zwölf Verhandlungstagen konnte kein Zeuge V. belasten und es konnte auch keine »individuelle Tat« nachgewiesen werden. In einem Rechtsgespräch erklärte die Richterin am 23. Januar, dass es für eine Verurteilung wegen des Vorwurfs des tätlichen Angriffs und der versuchten gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung an dem notwendigen gemeinsamen Tatplan und an einem wesentlichen Tatbeitrag fehle. Daher war eine Verurteilung wegen dieser Anklagepunkte nicht mehr zu erwarten.

Am Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs wird allerdings weiterhin festgehalten. Denn: Für das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) sei jeder des schweren Ladenfriedensbruchs schuldig, der wie V. an der Demonstration am 7. Juli teilgenommen hat – unabhängig ob er/sie Gewalt ausgeübt hat oder nicht. Damit beruft sich das HansOLG auf den Bundesgerichtshof (BGH), der im Mai 2017 entschied, dass das »ostentative Mitmarschieren« in einer gewaltbereiten Gruppe ausreiche, um verurteilt zu werden. »Das HansOLG unterschlägt, dass die Entscheidung des BGH zu zwei gewalttätigen Hooligan-Gruppen ergangen ist und sich ausdrücklich nicht auf Demonstrationen bezieht. Ein Teilnehmer einer Demonstration muss sich nicht entfernen, wenn einzelne Personen Gegenstände werfen«, erklärt Heinecke. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Für Heinecke ist klar: »Eine Verurteilung von Fabio wäre ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit.«

Wie es nun in dem Fall weitergeht, ist unklar. Auch ob es zu weiteren Anklagen kommt, ist nicht abzusehen. Gegen alle der über 70 Festgenommenen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, bisher wurde jedoch nur V. angeklagt.

Der junge Aktivist, der wegen des Prozesses derzeit in Hamburg lebt, erklärte in einem Interview mit der »taz«, dass er nun nach Norditalien zurückfahren werde, um bei seinem Vater zu wohnen. Aktivist*innen erklärten sich in sozialen Netzwerken solidarisch mit V. Eine für heute geplante Kundgebung, die den Prozesstag eigentlich begleiten sollte, wurde abgesagt.

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