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DFB verurteilt Energie Cottbus zu 7000 Euro Strafe
Bundesgericht hebt Urteil des NOFV zum Babelsberg-Spiel auf / Regionalligist kann bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden
Frankfurt am Main. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Energie Cottbus unter anderem wegen rechtsradikaler Sprechchöre und Gesten zu einer Strafe von 7000 Euro verurteilt. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) vom 24. November 2017 aufgehoben. Das teilte der DFB am Dienstag mit.
Hintergrund ist allen voran die Regionalligapartie zwischen dem SV Babelsberg 03 und Energie Cottbus vom 28. April 2017 im Potsdamer Karl-Liebknecht-Stadion. Mehrere Cottbusser Anhänger stürmten den Platz und in Richtung der Heimfans. Während des gesamten Spiels waren aus dem Energie-Block antisemitische, antiziganistische und rassistische Rufe zu hören. Mehrmals wurde der Hitlergruß gezeigt.
Das DFB-Bundesgericht verurteilte Cottbus nun wegen zweier Fälle unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger. Der Verein muss die 7000 Euro jedoch nicht als Geldstrafe entrichten. Bis zu 3000 Euro könnte der Klub laut DFB auch direkt für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, »was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre«.
»Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz. Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt«, sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete.
Energie-Präsident Michael Wahlich sagte gegenüber der »Lausitzer Rundschau«: »Für uns ist es wichtig, dass jetzt auch ein Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen wird. Wir haben uns als Verein klar gegen Rechts positioniert und wollen jetzt wieder um den Fußball kümmern. Wir wollen im Sommer aufsteigen, das ist unser großes Ziel.«
Noch im Januar hatte das Verbandsgericht das ursprüngliche Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen Cottbus mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro aufgehoben und das Verfahren eingestellt – auf Wunsch des Vereins. Dagegen legte wiederum der DFB-Kontrollausschuss Revision ein. Das jetzige Urteil ist abschließend.
Mit Spannung wird nun erwartet, wie das Verfahren des SV Babelsberg 03 ausgeht, dessen Anhänger sich mit »Nazi-Schweine raus«-Rufen gegen die Cottbuser Anhänger gewehrt hatten. Der Klub war zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden – will aber nicht für den gelebten Antifaschismus seiner Fans zahlen, sondern nur eine Strafe hinnehmen, die sich auf den Einsatz von Pyrotechnik bezieht. Daher droht Babelsberg der Ausschluss vom Spielbetrieb. Vorstandschef Archibald Horlitz macht sich offenbar Hoffnung und begrüßte das Vorgehen des DFB. »Wir haben jetzt eine konsequentere und stringentere Rechtssprechung«, sagte er der »Welt«: »Man hat beim DFB klare Kante gezeigt.« Agenturen/nd
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