Geisels Gnade, Henkels Härte

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Die Bilanz der Härtefallkommission ist eine Erfolgsgeschichte. Das Gremium, in dem Vertreter von Beiräten, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen vertreten sind, konnte über Jahrzehnte Tausenden Flüchtlingen auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen ein Bleiberecht vermitteln. Am Ende lag die Entscheidung der Kommission für jeden einzelnen Fall beim Innensenator, der einen Aufenthaltstitel gewähren kann oder nicht.

Wie groß der Unterschied zwischen dem politischen Handeln der vergangenen Großen Koalition und Rot-Rot-Grün ist, zeigt sich insbesondere bei der Anerkennungsquote von Menschen, deren Aufenthaltsrecht ausgelaufen ist. Über den christdemokratischen Innensenator Frank Henkel (CDU) wurde erzählt, dass er sich nicht besonders für das Schicksal von Abschiebung bedrohter Menschen interessiere, die zum Teil viele Jahre in Berlin gelebt haben. In Erinnerung ist auch noch, wie Henkel bundesgesetzliche Regelung im Rahmen des sogenannten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sofort den Mitgliedern der Härtefallkommission bekannt machte. Danach waren ab Herbst 2015 nicht nur mehr straffällig gewordene Asylbewerber von der Härtefallregelung auszuschließen, sondern auch solche Asylsuchenden, für die die Ausländerbehörde bereits einen konkreten Abschiebetermin festgeschrieben hatte. Diese Regelung erschwerte die Arbeit der Härtefallkommission zusätzlich.

Unter Rot-Rot-Grün und unter Innensenator Andreas Geisel (SPD) wird nun eine andere, humanitärere Praxis verfolgt. Seit 2017 steigt die Quote der nach der Härtefallregelung erteilten Anerkennungen an. Mit 70 Prozent der Fälle ist sie so hoch wie nie seit 2005. Dass der Innensenator an dieser Stelle dem Ruf der Rechten nach mehr Abschiebungen widersteht, ist richtig. Geisels Gnade ist ein Riesenunterschied zu Henkels Härte und Desinteresse am Schicksal von Menschen.

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