Kein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen

Sparkassenkundin mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof gescheitert

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Marlies Krämer hatte sich viel vorgenommen: Mit einer Klage wollte sie die Saarbrücker Sparkasse dazu zwingen, in Formularen als Frau, »Kundin« oder »Kontoinhaberin« angesprochen zu werden. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist Krämer jetzt gescheitert. Doch sie will gerichtlich weiter machen und vor das Bundesverfassungsgericht oder vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der BGH am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision der Sparkassen-Kundin Krämer aus dem Saarland zurück.

Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie »Kunde« oder »Kontoinhaber« nicht angesprochen. Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. »Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin«, argumentierte sie. Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede »Kunde« für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Weibliche Anrede mache Texte »komplizierter«

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Trotz ihrer Niederlage – jetzt auch vor dem BGH – denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: »Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht«, kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als »Inhaberin« unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
nd/dpa

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Dazu passende Podcast-Folgen:

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!