In die Schranken gewiesen
Haidy Damm über die EuGH-Entscheidung zur Zulassung von Gensoja
Das Vorsorgeprinzip in Europa ist ein hohes Gut. Es zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit vorbeugend zu handeln, um Schäden im Nachhinein zu vermeiden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise keine Genpflanzen zugelassen werden, deren Unbedenklichkeit für Umwelt und Gesundheit nicht bewiesen ist. In der Konsequenz hat dieses Prinzip dafür gesorgt, dass die meisten Äcker in Europa von Genmais und Co. verschont blieben.
Dennoch gibt es immer wieder Lücken, so auch bei Futtermitteln, die in Lateinamerika angebaut werden - ein Großteil davon geht nach Europa. Das Vorsorgeprinzip gilt jedoch grundsätzlich und die EU-Kommission muss auch hier umfassend prüfen, ob Gensoja in den europäischen Tierställen verfüttert werden darf. Wenn es Zweifel an der Unbedenklichkeit gibt, müssen diese überprüft werden können - auch gegen den Willen der EU-Kommission. Das haben die Richter in Luxemburg jetzt bestätigt.
Seit drei Jahren verzögert und verweigert die EU-Kommission eine solche Überprüfung. Mit dem Urteil hat der Gerichtshof die Kommission in die Schranken gewiesen. Das Vorsorgeprinzip, das nicht zuletzt bei den vergangenen Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen in Frage gestellt wurde, hat das Gericht damit gestärkt.
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