Mit der Union nicht zu machen

LINKE und Grüne wollen das Entgeltgesetz verbessern

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Eigentlich soll vor allem der Equal Pay Day am 18. März die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen ins gesellschaftliche Bewusstsein rufen. Doch LINKE und Grüne machten die Einkommenslücke bereits am Freitag zum Thema im Bundestag. Die Fraktionen beider Parteien hatten jeweils eigene Anträge gegen die »Lohndiskriminierung« eingebracht, die sich auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Entgeltgesetz bezogen.

Das Regelwerk gilt seit Januar und soll (vor allem weiblichen) Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber ihrem Arbeitgeber einräumen. So soll nachvollziehbar sein, ob gleichwertige Arbeit im Betrieb auch gleichwertig entlohnt wird. »Doch das Entgeltgesetz wurde im Zuge der Beratungen weitgehend durchlöchert und unwirksam gemacht«, kritisierte die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, am Freitag im Plenum. So greife es erst in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen, sehe keine Sanktionen vor und schließe zwei Drittel aller Frauen aus, weil diese in kleineren Firmen tätig seien, so Achelwilm, die LINKE will nachbessern. »Wir brauchen einen Auskunftsanspruch unabhängig von der Größe des Betriebes«, unterstrich Achelwilm. Zudem fordert der Antrag der LINKEN Geldbußen von bis zu 500 000 Euro und ein Verbandsklagerecht.

Auch die Grünen drängen auf ein Verbandsklagerecht. So könnte der Betriebsrat oder ein Verband gegen den Arbeitgeber vor Gericht ziehen, ohne selbst in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Liste der klagebefugten Verbände soll demnach die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führen.

Für ihr Anliegen »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« erhielten beide Fraktionen am Freitag auch Unterstützung aus der Unionsfraktion. Allerdings mahnte die CDU-Abgeordnete Ursula Groden-Kranich zur Geduld. Schließlich gelte der Auskunftsanspruch erst seit Januar. »Also lassen wir dem Gesetz noch ein wenig Zeit.«

Auch die SPD-Parlamentarierin Leni Breymaier riet Grünen und LINKEN zur Geduld. Man habe verabredet, das Gesetz 2019 auf seine Praxistauglichkeit zu evaluieren. Die Gewerkschafterin sprach sich aber wie LINKE und Grüne für ein Verbandsklagerecht aus: »Das war mit der Union bislang nicht zu machen«, entschuldigte sich Breymaier und fügte hinzu: »Aber vielleicht überzeugen wir sie ja noch in den Ausschüssen.« Denn dorthin wurden beide Anträge am Freitag überwiesen.

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