Gebäudeversicherung muss zahlen
Leitungswasserschaden
Im Sommer 2006 bezog eine Familie ihr neues Eigenheim. Am 1. September 2006 schlossen die frischgebackenen Eigentümer eine Gebäudeversicherung für das Einfamilienhaus ab. Eineinhalb Jahre später, im Frühjahr 2008, fanden sie feuchte Flecken im Fußboden: Leitungswasser war ausgetreten, also gab es offenbar eine undichte Stelle im Rohrleitungssystem. Für die Reparaturkosten sollte der Gebäudeversicherer aufkommen.
Das Unternehmen weigerte sich, den Wasserschaden zu regulieren, obwohl der Versicherungsschutz den Fall »Austritt von Leitungswasser« umfasste. Die Undichtigkeit in der Wasserleitung sei schon beim Bau entstanden, behauptete der Versicherer. Also sei der Versicherungsfall bereits vor dem Vertragsschluss eingetreten, in »nicht versicherter Zeit«.
Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Zahlungsklage der Versicherungsnehmer gegen den Gebäudeversicherer ab. Doch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Juli 2017, Az. IV ZR 151/15) gab ihnen Recht. Der Versicherungsfall habe sich zumindest auch »in versicherter Zeit« ereignet, urteilten die Bundesrichter.
Denn anders als bei einem klassischen Rohrbruch entständen Schäden durch den Austritt von Leitungswasser über einen längeren Zeitraum hinweg. Und während dieser Zeit vergrößere sich der Schaden kontinuierlich.
Der Versicherungsfall sei nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt zu datieren, an dem die Rohrleitung den »ersten Tropfen« verloren habe. Vielmehr dauere der Versicherungsfall genauso lange, wie das Wasser austrete. Daher sei der Gebäudeversicherer verpflichtet, den Schaden zu regulieren. OnlineUrteile.de
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.