- Politik
- Paragraf 219a
Ärztin appelliert an Kanzlerin: Abtreibungsrecht ändern
Kristina Hänel wendet sich in einem offenen Brief an Angela Merkel
Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel hat an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert, sich für Änderungen im Abtreibungsrecht einzusetzen. »Helfen Sie, die Debatte um den Paragraf 219a zu versachlichen«, schreibt Hänel in einem öffentlichen Brief an die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel. Und weiter: »Ich möchte Sie dringend darum bitten, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen.«
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften. Hänel hatte auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Abtreibungen durchführt und Informationsmaterial für Frauen in Not angeboten. Das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Ende November zu 6000 Euro Strafe. Nach dem Urteil entbrannte die Debatte, ob mehr Informationsrechte für Frauen beim Thema Abtreibung erlaubt werden sollten. Hänel hat dazu eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern an den Bundestag überreicht.
Debatte sorgt für Streit in der GroKo
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen reichten im Dezember eine Bundesratsinitiative zur Streichung des Paragrafen 219a ein. Darüber hinaus haben LINKE und Grüne im Bundestag Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen eingebracht, die im Februar in erster Lesung debattiert wurden. Auch die SPD hat in den letzten Monaten einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen beschlossen, ihn aber aus Rücksicht auf die Union bisher nicht zur Abstimmung im Bundestag gestellt. Zuletzt hatten sich mehrere Abgeordnete der Union dagegen ausgesprochen, das Abtreibungsrecht zu ändern. Für Aufsehen sorgte beispielsweise eine Äußerung des Gesundheitsminister Jens Spahn, der sich abfällig über die GegnerInnen des Werbeverbotes äußerte. »Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos«, sagte der CDU-Politiker der »Bild am Sonntag«.
Der Paragraf 219a stammt ursprünglich aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 1933 verabschiedet, um jüdische Ärzte zu kriminalisieren. Der Paragraf stellt unter Strafe, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben oder diese anzubieten. Dies steht in Widerspruch zum Paragrafen 218, der es Frauen und ÄrztInnen möglich macht, unter bestimmten Bedingungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei Abbrüche durchzuführen.
In dem Brief an die Bundeskanzlerin schreibt Hänel: »Durch den Paragraf 219a ist eine Situation entstanden, in der eine religiös motivierte, ideologische Minderheit die Informationshoheit im deutschen Internet hat. In diffamierenden Bildern und Texten werden Holocaustopfer, Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte verhöhnt, angegriffen, diffamiert.« Mit dpa
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