Datenverwertung als Steuermodell
Kurt Stenger über die EU-Pläne, Digitalkonzerne zur Kasse zu bitten
Ist es eine Retourkutsche kurz vor Inkrafttreten der Stahlzölle von US-Präsident Donald Trump, dass die EU-Kommission den großen Internetkonzernen eine Art Sonderumsatzsteuer androht? Immerhin kommen die Riesen der Branche wie Google, Apple, Facebook und Amazon bisher allesamt aus den USA, auch wenn sich in China eine schlagkräftige Konkurrenz herausbildet.
Die immer wieder geäußerte Kritik des Antiamerikanismus ist in diesem Fall fehl am Platz. Die Steuer würde ja auch europäische Digitalriesen treffen, sollten diese, wie von Brüssel gewünscht, irgendwann entstehen. Vor allem aber wird damit ein echtes Steuerunrecht angegangen, dass die Gewinne aus der Verwertung von Daten bislang nahezu steuerfrei bleiben, nur weil die Konzerne außer einer Zentrale in einer Finanzoase keine »physische Betriebsstätte« haben. Das Steuerrecht ist hier analog veraltet, ließe sich aber problemlos auf den digitalen Stand bringen, wenn der politische Wille existiert.
Das EU-Vorhaben wäre erst mal nur eine Zwischenlösung, denn bei anderen Maßnahmen zur besseren Konzernbesteuerung braucht es ein globales Vorgehen im Rahmen von G20 und OECD. Das Ziel muss sein, dass alle Unternehmen entsprechend ihren Gewinnen von den Staaten zur Kasse gebeten werden - und nicht gemäß ihren Fähigkeiten zur trickreichen Steuervermeidung.
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