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Rechter filmt zweijährige Enkelin der Zwickauer Bürgermeisterin

Richter: Täter hat gezielt ein Bedrohungsszenario gegenüber der Stadtchefin aufgebaut

  • Lesedauer: 2 Min.

Zwickau. Weil er unerlaubt die Enkelin der Zwickauer Oberbürgermeisterin gefilmt hat, ist ein Mann zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte von Pia Findeiß (SPD) und dem Mädchen Ende Mai 2017 unerlaubt Aufnahmen nahe dem Wohnhaus der Familie gemacht. In der kurzen Sequenz ist das Gesicht der damals Zweijährigen deutlich zu erkennen, das ist strafbar als Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

Das Amtsgericht Zwickau sah es nach der rund dreistündigen Verhandlung am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann das Video auf seinem Youtube-Kanal verbreitet und mit seinem Facebook-Account verlinkt hatte. In der Folge war über Facebook-Kommentare bekannt geworden, welchen Kindergarten das Mädchen besucht.

»In diesem Moment ist für mich als Vater eine Grenze überschritten«, sagte der Sohn der Zwickauer Stadtchefin als Zeuge vor Gericht. Der Angeklagte denunziere seine Mutter und die übrige Familie bereits seit längerer Zeit regelmäßig im Netz. Daher verfolge er den Youtube-Kanal des Zwickauers, sei so auf die Aufnahmen aufmerksam geworden und habe Strafanzeige gestellt.

Laut Staatsanwalt wurden die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Darüber hinaus habe der dem rechten Spektrum zuzuordnende Mann bewusst ein Bedrohungsszenario gegenüber der Stadtchefin aufgebaut. Bereits in der Vergangenheit ist der Beschuldigte mehrfach wegen der Störung politischer Veranstaltungen im Raum Zwickau aufgefallen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen in diesem Zusammenhang mehr als 50 Ermittlungsverfahren gegen den Mann.

Erst im vergangenen Sommer hatte ihn das Amtsgericht Zwickau wegen Verleumdung von Findeiß zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Mann jedoch Berufung eingelegt. Auch im aktuellen Fall kündigte er den Gang in die nächste Instanz an. dpa/nd

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