Was bringt der neue Pflegegrad 1?

Rund um die Pflege

  • Christina Fischer
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Familie hat sich informiert, welche Pflegegrad der an Demenz leidende Opa bekommen würde. Die unverbindliche Prognose lautet vorerst Pflegegrad 1. Da gebe es doch kaum etwas, so die Enkelin. Solle man trotzdem einen Antrag stellen?

»Auf jeden Fall«, rät Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Zusätzliche Hilfe sollte man annehmen. Häufig erhalten Menschen den Pflegegrad 1, die nach dem vorherigen Begutachtungsverfahren überhaupt keine Pflegestufe erhalten hätten.«

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird der Betroffene vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - sollte er privat versichert sein, von medicproof - begutachtet. Dabei wird festgestellt, in welchem Umfang die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Für Menschen mit demenzieller Erkrankung ohne körperliche Einschränkungen sind vor allem die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Probleme sowie die Bewältigung des Alltagslebens und die sozialen Kontakte von Belang.

Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Damit können beispielsweise Kosten für die Unterstützung durch anerkannte Dienste erstattet werden. Das können die Begleitung zum Arzt, Einkaufen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sein.

Im Einzelfall können zudem bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse gezahlt werden. 2500 Euro stehen bei Pflegegrad 1 als Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen zur Verfügung. Außerdem werden bis zu 40 Euro monatlich für notwendige Pflegehilfsmittel, wie etwa einen Hausnotruf, gezahlt.

Weitere Infos erhält jeder gesetzlich oder privat Versicherte kostenfrei bei der Compass Pflegeberatung unter Tel. 0800 101 88 00.

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