Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten

Was ändert sich für die Verbraucher ab April 2018?

  • Lesedauer: 3 Min.

Ab April 2018 treten wieder Neuerungen in Kraft.

Zuzahlungen zu Arzneimitteln steigen: Viele der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten müssen ab 1. April mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können 5 bis 10 Euro pro verordnetem Medikament fällig werden. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel), Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel.

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten ab 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass sich Patienten von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.

Weniger Acrylamid in Lebensmitteln: Beim Backen, Braten und Frittieren entstehen Acrylamide, die Krebs erregen können. Der Acrylamidgehalt in vielen Produkten soll durch neue europaweite Auflagen gesenkt werden. Diese gelten ab 11. April 2018 für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Keksen, Brot und anderen Backwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung und Kaffee. Bei Produkten zum Selberbacken soll eine Anleitung beiliegen, damit Verbraucher auch zu Hause die Acrylamidentstehung möglichst niedrig halten können.

Notrufsystem für Neuwagen: Schon ab 31. März ist der Notrufdienst eCall für Neuwagen Pflicht. Das System stellt nach einem Unfall automatisch eine Sprachverbindung zur nächsten Rettungsleitstelle her. Falls die Insassen nicht reagieren, können auf Grundlage von GPS-Daten direkt Rettungsdienste zum Unfallort geschickt werden. Das eCall-System gilt für alle Modelle, die ihre Typzulassung ab 31. März erhalten.

Streaming im EU-Ausland: Verbraucher können ab April auch im EU-Ausland kostenpflichtige Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Maxdome, Spotify und Co. nutzen. Für die Nutzung im Ausland müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden. Allerdings gilt das nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Wer dauerhaft in einem anderen EU-Land lebt, muss zu den dortigen Bedingungen ein Abonnement beim jeweiligen Dienst abschließen. Die Dienstanbieter haben das Recht, im Zweifelsfall den Wohnort zu überprüfen. Bislang konnten Streamingdienste aufgrund des sogenannten Geoblockings im Ausland nicht genutzt werden. Geoblocking ist eine Technik, die Internetinhalte und Shoppingseiten nur in einigen Ländern zulässt oder für bestimmte Regionen sperrt.

Start-ups mehr gefördert: Start-ups können künftig leichter einer Finanzierungshilfe bekommen. Sie erhalten einen besseren Zugang zu Wagniskapital. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann künftig doppelt so viel Kapital bereitstellen. Der Unternehmerkredit galt bislang nur für Unternehmen, die fünf Jahre oder länger am Markt sind. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz tritt rückwirkend ab 1. Januar 2018 in Kraft.

Höherer Mindestlohn in der Leih- und Zeitarbeit: Für Leiharbeiter und Zeitarbeiter steigt der Mindestlohn: im Osten von 8,91 auf 9,27 Euro, im Westen von 9,23 auf 9,49 Euro.

Aus für das Bleigießen: Seit April ist ein EU-Gesetz in Kraft, das den Grenzwert für Bleigehalt in Produkten reguliert. Der Bleiwert darf künftig nicht höher als 0,3 Prozent liegen. Eine Überschreitung gilt als gefährlich. In Figuren zum Bleigießen findet sich ein Bleigehalt über 70 Prozent. Deshalb wird es Bleigießen-Sets in der Zukunft nicht mehr geben. dpa/nd

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