Christen für Frieden und soziale Gerechtigkeit
Evangelische Landessynode wünscht sich, dass Waffenexporte verboten werden
Die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat bei ihrer Frühjahrstagung in Berlin ein klares Signal für mehr Bemühungen um Frieden und Gerechtigkeit gesetzt. Die Bundesregierung müsse die zivile Konfliktprävention und die Entwicklungshilfe deutlich ausbauen, heißt es in einem »Wort der Landessynode«, das am Sonnabend zum Abschluss der zweitägigen Beratungen verabschiedet wurde. Auf dem Weg zu einem umfassenden Verbot von Waffenexporten müsse ein »striktes und verbindliches Waffenexportgesetz« beschlossen werden, um die »bisherige geheime, willkürliche und ausufernde Praxis von Exportgenehmigungen zu beenden«, forderte das Kirchenparlament. Waffenlieferungen in Konfliktgebiete müssten unterbunden und bestehende Verbote durchgesetzt werden.
Dauerhafter Friede könne nur bestehen, wo Menschen in Würde, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten und im Einklang mit der Schöpfung leben können, heißt es. »In dieser Hoffnung auf eine friedliche Welt wissen wir uns verbunden mit Menschen aus allen Religionen und Völkern.« Zu einem gerechten Frieden gehöre auch, dass die Globalisierung und ihre Folgen so gestaltet werden, dass niemand zurückgelassen werde. Wirtschaftliche Umbrüche und die mangelnde Regulierung der Finanzmärkte rissen jedoch weiter Gräben auf, die Zusammenhalt und inneren Frieden bedrohen. Die Kirche müsse für eine solidarische Gesellschaft einstehen. »Die Teilhabe am Reichtum der Gesellschaft muss für alle gewährleistet bleiben, der Abstand zwischen Arm und Reich verringert werden.«
Die Kirchenparlamentarier riefen zugleich zu einem Dialog der Religionen und einer Stärkung des Religionsunterrichts auch als Mittel gegen die Ausbreitung von Antisemitismus auf. Die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen müssten den Religionsunterricht besser unterstützen, der Dialog der Religionen müsse bereits an den Schulen gelernt werden. Bischof Markus Dröge rief zu einer sachlich-kritischen Auseinandersetzung mit dem Islam auf. Problematische muslimische Traditionen wie Versuche der Etablierung eines parallelen Rechtssystems und das Verbot, zu anderen Konfessionen zu konvertieren, müssten klar benannt werden, forderte Dröge. Die anhaltende Debatte darüber, ob der Islam zu Deutschland gehöre, helfe dabei jedoch nicht weiter und trage nicht zum Religionsfrieden bei.
Das Kirchenparlament beschloss zudem Änderungen beim Wahlrecht für die Gemeindekirchenräte. Die Konfirmation ist damit von Mai an keine Bedingung mehr für die Beteiligung an den Wahlen. Wahlberechtigt sind nun alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, in die Kirchenräte gewählt werden können sie ab 16 Jahren. epd
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