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  • Flexibilität bei Arbeitszeit

Heil legt Gesetzentwurf zu befristeter Teilzeit vor

Arbeitsminister will Rückkehrrecht auf Vollzeit bereits im kommenden Jahr

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Düsseldorf. Teilzeitbeschäftigte sollen ab kommendem Jahr leichter auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden soll. Das berichtet die »Rheinische Post«. »Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung«, erklärte Heil.

Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, also für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden, erklärte der Minister. Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. »Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind«, teilte er mit. Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei.

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein Recht auf befristete Teilzeit einzuführen. Dies läuft auf ein Rückkehrrecht auf Vollzeit hinaus, allerdings sehen die Koalitionspläne dafür eine Reihe von Bedingungen vor. Die SPD dringt auf ein Recht, von Teilzeit wieder in Vollzeit zu gehen.

Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern will Heil dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszeit-Wünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine »Pflicht zur Erörterung« unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor. Der SPD-Politiker verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz. »Nach einer Erhebung wünschen sich 100.000 Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben passen«, sagte er. »Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.« Agenturen/nd

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