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  • Rückkehrrecht in Vollzeit

Kleinere Betriebe bleiben eine Teilzeitfalle

Arbeitsminister Hubertus Heil hat seinen Gesetzesentwurf zum Rückkehrrecht in Vollzeit vorgelegt

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 4 Min.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten Union und SPD lange und ohne Ergebnis über ein geplantes Gesetz zum Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit gestritten. Nun hat der sozialdemokratische Arbeitsminister Hubertus Heil auf der Basis des schwarz-roten Koalitionsvertrags einen neuen Vorstoß unternommen. Sein Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig Beschäftigte in Betrieben ab 45 Mitarbeitern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen sollen, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren dauern kann. Dieses Recht soll nach dem Willen des SPD-Politikers für alle Teilzeitvereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Eine Voraussetzung für das geplante Rückkehrrecht ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, solle laut Heil künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. »Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind«, so der Minister im Gespräch mit der »Rheinischen Post«. Die Unternehmer sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei. Derzeit besteht nur ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der oder die Beschäftigte außerdem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren.

Die Union hatte ursprünglich gefordert, dass das Rückkehrrecht ausschließlich für Unternehmen gelten sollte, die 200 oder mehr Menschen beschäftigen. Dagegen wollte die SPD die Schwelle bei 15 Beschäftigten festlegen. Als Kompromiss hatten die Koalitionspartner vereinbart, dass in Betrieben zwischen 45 und 200 Mitarbeitern der Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden soll.

Betriebe mit weniger als 15 Beschäftigten will Heil lediglich dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszeitwünschen in ihrer Belegschaft auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Zusammenhang eine »Pflicht zur Erörterung« unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor. Heils Gesetzesentwurf befindet sich seit Dienstag in der Ressortabstimmung.

Neben der Union hatte auch die ihr nahestehende Unternehmerlobby großzügige Ausnahmen beim Rückkehrrecht gefordert. So hatte etwa der Arbeitgeberverband Baden-Württemberg im vergangenen Jahr die ursprünglichen Pläne der SPD kritisiert, weil dadurch gerade kleinere Betriebe »mit einem hohen Organisations- und Planungsaufwand belastet würden«. Zudem wurde befürchtet, dass sie kaum in der Lage seien, das befristet ausfallende Arbeitszeitvolumen durch qualifizierte Ersatzkräfte auszugleichen. Dagegen hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund das Vorhaben ausdrücklich unterstützt. Aus Sicht der Gewerkschaften würden die Beschäftigten durch das neue Gesetz mehr Möglichkeiten haben, sich Zeit für Weiterbildung, ein Ehrenamt oder auch für die eigenen Kinder zu nehmen.

Im vergangenen Jahr haben hierzulande mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschland in Teilzeit gearbeitet. Die große Mehrheit von ihnen ist weiblich. Nach Aussagen von Heil gibt es einen hohen Bedarf für das Gesetz. »Nach einer Erhebung wünschen sich 100 000 Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben passen«, sagte er der »Rheinischen Post«. »Bis zu 600 000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen«, prognostizierte der Sozialdemokrat.

Dagegen hatte die Linksfraktion darauf hingewiesen, dass die von der Großen Koalition geplanten Ausnahmen viele Menschen ausschließen würden. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums auf die Fragen der LINKE-Abgeordneten Jutta Krellmann arbeiteten zuletzt 39 Prozent aller sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern.

Auch Politiker der Grünen äußerten sich am Dienstag skeptisch. »Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke«, monierte die Arbeitsmarktexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Beate Müller-Gemmeke. Sie sprach von einem »höchst ungerechten Behelfskonstrukt«. Zudem ging Müller-Gemmeke davon aus, dass das Gesetz zu Konflikten im Betrieb führen werde. Dringend notwendig sei aus ihrer Sicht hingegen »eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen«.

Heil wies die Kritik im Deutschlandfunk zurück. Betriebe dürften nicht überfordert werden, vor allen Dingen Kleinstunternehmen. Da aber ohnehin die meisten Teilzeitfälle in größeren oder mittelgroßen Unternehmen sind, sei es vernünftig, »da auch einen Fokus zu setzen«, sagte der Arbeitsminister.

Die Bundesregierung plant außerdem, die Arbeit auf Abruf für die Betroffenen besser planbar zu machen. Solche Tätigkeiten gibt es beispielsweise in der Gastronomie, um dort einen kurzfristigen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften abdecken zu können. Damit die Beschäftigten ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt besser planen können, sollen künftig 20 statt bisher zehn Wochenstunden gelten, solange nichts anderes vereinbart ist. Der Anteil der Arbeit auf Abruf wird auf maximal 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit begrenzt. Mit Agenturen

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