Tuifly muss wegen wilder Streiks zahlen
EuGH entscheidet zugunsten der Fluggäste
Luxemburg. Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Hintergrund des Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Folge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden, andere starteten mit Verspätung. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass Fluglinien unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könnten. Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein. Mit Blick auf die Ereignisse bei Tuifly 2016 sei dies nicht der Fall, befanden sie. Das Unternehmen habe zuvor überraschend Umstrukturierungen angekündigt. Konflikte mit den Mitarbeitern seien dabei nicht ungewöhnlich. Die Situation im Herbst 2016 sei daher als Teil der normalen Geschäftstätigkeit zu betrachten. Außerdem sei der wilde Streik für Tui-fly nicht unbeherrschbar gewesen - er endete nach einer Einigung zwischen dem Konzern und dem Betriebsrat einige Tage später.
Tuifly äußerte sich enttäuscht über das Urteil, will die Auffassung des Gerichts aber akzeptieren. Man bleibe aber der Ansicht, dass man sich auf wilde Streiks nicht ausreichend vorbereiten könne, sagte ein Sprecher. dpa/nd
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