Versorger scheitert mit Klage zu CO2-Zertifikaten
Karlsruhe Der Betreiber eines Kohlekraftwerks ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen Änderungen beim Handel mit Verschmutzungsrechten gescheitert. Die Bundesregierung darf einen Teil der Emissionsrechte für Treibhausgase verkaufen und muss die zunächst geltende Zuteilungsgarantie nicht verlängern. Das entschied der Erste Senat in einem am Mittwoch veröffentlichten Kammerbeschluss vom 5. März. Das Gericht sieht im Verkauf der Zertifikate keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Reinheit der Luft sei eine knappe natürliche Ressource. Mit dem Emissionshandel werde die Nutzung der Luft gesteuert. dpa/nd
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